20-0713

Antrag Grüne betr. Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz

Antrag

Sachverhalt

Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Fachplanungsgesetze ermöglichen, aus z.T. nachvollziehbaren Gründen, erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft, fordern aber Ausgleichsmaßnahmen.

Nach Aussagen verschiedener Umweltverbände sind viele der gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt worden, bzw. Flächen doppelt verplant worden.

 

Ausgleichsmaßnahmen im „Alten Land“ standen offenbar im Widerspruch zu den Gütevereinbarungen mit den Obstbauern, mit der Konsequenz, dass vorgesehene Ausgleichsflächen zu Obstbauflächen entwickelt wurden, oder entwickelt werden sollen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen schriftlichen Bericht zu liefern,, aus dem hervorgeht, welche Ausgleichsmaßnahmen für welche Bebauungsplanungen und sonstige Ausgleichspflichtige, insbesondere planfestgestellte Maßnahmen, es im Bezirk Harburg gibt.

 

  1. In dieser Übersicht ist auch darzustellen, wo es einen Ausgleich außerhalb des Bezirkes für Maßnahmen im Bezirk gab, bzw. vorgesehen ist und wo es einen Ausgleich im Bezirk für Maßnahmen außerhalb des Bezirks gegeben hat, bzw. vorgesehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Harburg, 07.05.2015

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

 

 

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