Antrag Grüne betr. Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz
Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Fachplanungsgesetze ermöglichen, aus z.T. nachvollziehbaren Gründen, erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft, fordern aber Ausgleichsmaßnahmen.
Nach Aussagen verschiedener Umweltverbände sind viele der gesetzlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt worden, bzw. Flächen doppelt verplant worden.
Ausgleichsmaßnahmen im „Alten Land“ standen offenbar im Widerspruch zu den Gütevereinbarungen mit den Obstbauern, mit der Konsequenz, dass vorgesehene Ausgleichsflächen zu Obstbauflächen entwickelt wurden, oder entwickelt werden sollen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen
Harburg, 07.05.2015
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende