19-1801

Antrag Grüne betr. Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Britta Herrmann und Grüne Fraktion

 

In der Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse sind Personen aus öffentlicher Jugendhilfe und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe vertreten.

Diese Zweigliedrigkeit ist einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur und dient der demokratischen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit.  Die Vertreter der Freien Träger bringen die nötige Praxiskenntnis mit, sie sind vor Ort vertraut mit den Gegebenheiten des Sozialraumes und sie stehen in engem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. Dieses wertvolle Wissen gilt es in die Arbeit wie auch in die nötigen Entscheidungen mit einzubringen.

Derzeit ist in der gültigen Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Harburg die Regelung der Befangenheit unter §9 Abs.7 so geregelt, dass stimmberechtigte Mitglieder von der Abstimmung auszuschließen sind, wenn ihnen dadurch ein Vorteil oder Nachteil  entsteht. Eine Formulierung die sehr weit gefasst ist und bei den letzten „schweren“ Entscheidungen (Einsparmaßnahmen in  der OKJA) in der Art und Weise  zum Tragen gekommen ist, dass  die Vertreter  der Freien Träger hierbei fast komplett vom Stimmrecht ausgeschlossen wurden.

Nach unserer Auffassung entspricht dies nicht mehr, dem ursprünglich verfolgtem Ziel, der Beteiligung der Freien Träger im Jugendhilfeausschuss.

Jeder Hamburger Bezirk hat zur Befangenheit eigene Regelungen gefunden,  bei keinem ist die Befangenheitsregel so eng gefasst wie in der Harburger Geschäftsordnung.

Wir würden uns an der Eimsbüttler Regelung orientieren und bei Abstimmungen nur die Vertreter der Freien Träger als befangen erklären, die direkt mit ihrer Einrichtung betroffen sind.

 

Petitum/Beschluss

Wir beauftragen die Bezirksversammlung die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

§9 Abs. 7 wird ersetzt durch „An Abstimmungen, die einzelne Einrichtungen betreffen, dürfen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die Mitarbeiter der betreffenden Einrichtung sind, nicht teilnehmen“

 

 

    Harburg, 07.11.2013

 

Kay Wolkau

GRÜNE-Fraktionsvorsitzender