Antrag Fraktion Die Linke Harburg betr.: Geplante Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Harburg. Die hauptamtlichen Fachkräfte und insbesondere die ehrenamtlichen Ombudspersonen haben über viele Jahre Strukturen aufgebaut, die jungen Menschen und Familien eine unabhängige Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichen sollen.
Die Bezirksversammlung Harburg und der Jugendhilfeausschuss haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Arbeit der Ombudsstelle befasst. Bereits im Sommer 2025 wurde die Sozialbehörde aufgefordert, die Ombudsstelle strukturell und personell zu stärken. Hintergrund waren Berichte über eine hohe Auslastung, steigende Fallzahlen und die Sorge, dass die vorhandenen Ressourcen den tatsächlichen Bedarfen nicht mehr gerecht werden. Die Bezirksversammlung hat dabei ausdrücklich die Arbeit der ehrenamtlichen Ombudspersonen gewürdigt und sich für eine langfristige Absicherung der Ombudschaft ausgesprochen.
Darüber hinaus hat die Bezirksversammlung die Umsetzung von sechs konkreten Empfehlungen zur Stärkung der Ombudsstelle eingefordert. Bislang ist nicht erkennbar, welche dieser Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden und welche Rolle sie in der geplanten Neukonzeptionierung und Neuausschreibung spielen sollen. Im Jugendhilfeausschuss am 11.06.2026 wurde über die geplante Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens berichtet. Als wesentlicher Grund wurde die Erweiterung des Aufgabenbereichs auf den Bereich der Kindertagesbetreuung genannt.
Gleichzeitig sind im Ausschuss zahlreiche fachliche, organisatorische und rechtliche Fragen offengeblieben. Nach Darstellung des bisherigen Trägers hat es vor der Entscheidung zur Neuausschreibung keinen fachlichen Austausch über mögliche Alternativen gegeben. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass die Erweiterung um den Bereich Kindertagesbetreuung nicht automatisch eine vollständige Neuausschreibung einer über Jahre gewachsenen und etablierten Struktur erforderlich macht.
Außerdem sind Fragen zur zukünftigen Rolle von Öffentlichkeitsarbeit, fachpolitischen Stellungnahmen, Ehrenamtsbegleitung und unabhängiger Interessenvertretung ungeklärt. Diese Aufgaben waren bislang fester Bestandteil der Arbeit der Ombudsstelle und werden auch in der Fachdebatte als wichtige Bestandteile einer wirksamen und unabhängigen Ombudschaft angesehen.
Der bisherige Träger hat zudem wiederholt auf die unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Ombudsstelle hingewiesen. Auch im Jugendhilfeausschuss wurde mehrfach deutlich, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, um die steigende Nachfrage dauerhaft aufzufangen. Daher stellt sich die Frage, ob die geplante Neuausschreibung ausschließlich auf fachlichen und konzeptionellen Erwägungen beruht oder ob auch die seit Jahren vorgetragenen Forderungen nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung hierbei eine Rolle spielen.
Angesichts der bisherigen Beschlüsse der Bezirksversammlung, des langjährigen Engagements der ehrenamtlichen Ombudspersonen, der aufgebauten Vertrauensstrukturen sowie der Bedeutung der Ombudsstelle für junge Menschen und Familien besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der fachlichen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen der geplanten Neuausschreibung.
Der Vorsitzende wird gebeten, die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung zu ersuchen, dem Jugendhilfeausschuss schriftlich darzustellen,
der Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Ombudspersonen,
der Sicherstellung der Erreichbarkeit des öffentlichen Trägers auch in Krisenzeiten,
des Ausbaus einer kritischen Feedbackkultur und niedrigschwelliger Beschwerdemöglichkeiten,
der Bereitstellung von Wissen über zentrale Rechte und Verfahrensweisen,
der Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit für junge Menschen sowie
der Verbesserung der Übergangsgestaltung für junge Volljährige;
Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss schriftlich bis zum 31. Juli 2026 vorzulegen.
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