Antrag Fraktion Die Linke betr.: Aufhebung der Hausnummer 30 am Nymphenweg
Mit Bescheid vom 4. August 2025 hat das Bezirksamt Harburg die nach § 20 Absatz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) erteilte Hausnummer für das Grundstück Nymphenweg 30 in Hamburg-Marmstorf aufgehoben. Die Aufhebung wurde am 29. August 2025 im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Grundlage der Entscheidung war die Einschätzung der Verwaltung, dass die betreffende Fläche gemäß der geltenden Nutzungsvorgaben ausschließlich als Kleingarten- und Erholungsfläche genutzt werden dürfe und nicht zu Wohnzwecken. Eine offizielle Hausnummer als Meldeanschrift sei daher nicht vorgesehen.
Nach Kenntnis der Bezirksversammlung betrifft die Maßnahme mehrere dauerhaft dort wohnende Personen, die seit Jahren unter der Adresse Nymphenweg 30 gemeldet sind. Durch den Wegfall der Hausnummer drohen den Betroffenen melderechtliche und soziale Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf Meldepflichten, Postzustellung, Versicherungsschutz und soziale Leistungen. Das Vorgehen der Verwaltung bedroht die Existenzgrundlage der Bewohner*innen.
In der Öffentlichkeit und der lokalen Presse, unter anderem im Hamburger Abendblatt vom 23. Oktober 2025, wurde über die Situation am Nymphenweg berichtet. Mehrere Anwohner*innen äußerten erhebliche Sorgen um ihre Zukunft, da eine alternative Wohnlösung bislang nicht absehbar ist. Die Eigentümer*innengemeinschaft und die Bewohner*innen sehen sich durch die Entscheidung unrechtmäßig behandelt und haben zum Teil Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eingelegt.
Das Bezirksamt wird gebeten, auskunftsfähige Vertreter*innen in den Regionalausschuss Harburg einzuladen, um über den Sachverhalt um die Aufhebung der Hausnummer 30 am Nymphenweg zu berichten.
Diese sollen insbesondere über
- die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Aufhebungsentscheidung,
- die bisherige Nutzungsgeschichte und Genehmigungslage am Nymphenweg 30,
- die Zahl der tatsächlich betroffenen Personen und ihre melderechtliche Situation,
- den derzeitigen Stand der Umsetzung und den angesetzten zeitlichen Rahmen,
- sowie Handlungsoptionen des Bezirksamtes, im Hinblick auf Übergangs- oder Härtefallregelungen,
berichten.
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