19-1815

Antrag FDP betr. Extremismus in Harburg

Antrag

Sachverhalt

 

Die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in unserem Land und unserer Stadt. Extremisten sind bestrebt diese Grundordnung zu beeinträchtigen oder außer Kraft zu setzen. Die Abgrenzung der Arten von Extremismus ist schwierig, aber sie werden vorgenommen. Der Verfassungsschutz  unterscheidet zum Beispiel den Linksextremismus, Rechtsextremismus und Ausländerextremismus. Alle Formen sind geprägt von Intoleranz und sehen in der Ausübung von Gewalt - Andersdenkenden gegenüber - ein legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele.

 

Es erfordert die Anstrengungen aller demokratischen Parteien, keine Form von Extremismus und Intoleranz zu zulassen. 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksversammlung lehnt grundsätzlich jede Art von Extremismus ab und tritt für das friedlichen Zusammenleben aller ein.

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter der Polizei und des Landesamt für Verfassungsschutz in den Ausschuss Inneres, Bürgerservice und Verkehr einzuladen. Sie sollen kleinteilig darstellen, welche Arten von politischem  und religiösem Extremismus in Harburg, in den letzten fünf Jahren festgestellt wurden. Über die Entwicklung und die Gründe dafür zu berichten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus aufzeigen.

 

 

 

 

Carsten Schuster

Fraktionsvorsitzender

FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg

 

 

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