20-1046

Antrag Die Linke betr. Polizeiliche Ermittlungen nach Straftaten gegen Flüchtlinge und gegen die Unterbringung der Geflüchteten im Bezirk Harburg

Antrag

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten im Bezirk Harburg kam es mehrfach zu Straftaten, die dazu geeignet sind, dass Zusammenleben von Harburger Bürgerinnen und Bürgern, mit den im Bezirk lebenden Geflüchteten nachhaltig zu stören. Viele davon wurden zur Anzeige gebracht, andere sind Offizialdelikte.

 

Die Palette der offensichtlichen Straftaten ist lang: sie reicht von volksverhetzenden Stellungnahmen in sogenannten sozialen Netzwerken über die Verwendung, das Malen und Ritzen von verfassungswidrigen Symbolen in unmittelbarer Nähe zu Geflüchtetenunternften, bis zur Bedrohung und Beleidigung gegenüber (vermeintlich) geflüchteten Menschen sowie Helfern und Mitgliedern/Angestellten von Trägern der Unterkünfte. Es geht um eindeutige Straftaten mit einem rassistischen oder neonazistischen Hintergrund.

 

Zur Frage von Akzeptanz und Mitnahme von Bürgerinnen und Bürgern gehört selbstverständlich keine Kultur des Vertuschens und Verschleierns, sondern der offene und klare Umgang mit und die Benennung von Problemlagen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der Behörde für Inneres und Sport einen umfassenden und schriftlichen Bericht anfordern, aus dem sich im Einzelnen ergibt, an welchen Tagen seit dem 01.01.2014 im Bezirk Harburg gegenüber Geflüchteten, Helfern und Angestellten der Träger von Unterkünften oder gegen die Unterbringung von Geflüchteten Straftaten begangen wurden die als eindeutig rassistisch motiviert eingestuft werden oder bei denen mit Bezug auf die Unterbringung wegen eines fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Kontext ermittelt wird und wurde. Mit darzustellen sind alle entsprechenden Delikte im Umkreis von 200 Metern um eine Geflüchtetenunterkunft.

 

Der Bericht soll auch im Einzelnen darstellen, was jeweils die Gründer die eingeleiteten Strafverfahren bzw. Ermittlungen waren, ob die Ermittlungen zum Abschluss gebracht wurden und wenn ja mit welchem Ergebnis dies geschehen ist: Wurden Tatverdächtige ermittelt, waren diese Personen bereits polizeibekannt? Wo sind die Straftaten begangen worden, wegen welcher infrage kommenden Delikte wurde bzw. wird ermittelt?

 

Die Auflistung soll nach Einrichtungen im Bezirk getrennt und chronologisch erfolgen.

 

Letztlich mögen Fälle angegeben werden, in denen Opfer oder Dritte im Bezirksamtsbereich bei Polizeidienststellen nachträglich Anzeigen erstattet haben oder erstatten wollten.

 

Hamburg, der 25. Oktober 2015

 

rn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras