20-0159

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Wie wird die Sicherheit für die Bewohner*innen am Sinstorfer Weg in unmittelbarer Nachbarschaft zur ehemaligen Erdölförderstätte "Groß Hamburg2" konkret gewährleistet?

Antrag

Sachverhalt

Wie die Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. Nr. 20/0042) ergab, haben die Harburger Behörden bisher keine Erkenntnisse über die sicherheitsrelevanten Fakten bezüglich der ehemaligen Erdölförderstätte „Groß-Hamburg 2“ im Sinstorfer Weg. Sie wurden von den übergeordneten Behörden aus Bund und Land (LBEG; BSU) weder über die gegenwärtige Nutzung informiert, noch über die Zusammensetzung der an dieser Stelle in die ehemalige Förderstätte eingeleiteten Stoffe. Demgemäß fand für die Bauleitplanung zum Wohngebiet „Sinstorf 22“ auch keinerlei Umweltanalyse im Rahmen der Bauleitplanung statt. Es ist also nicht bekannt, ob ein Risiko für die Anwohnerinnen von dem gegenwärtigen Betrieb der ehemaligen Förderstätte ausgeht, noch, was eigentlich der gegenwärtige Betrieb der Förderstätte genau umfasst.

Eine diesbezügliche Anfrage der Grünen-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. Nr. 20/12780) ergab weitere Details und offene Fragen zu dem Sachverhalt. Unter anderem antwortete hier der Senat/ die zuständige Behörde auf die Frage nach der chemischen Zusammensetzung der in die ehemalige Lagerstätte eingeleiteten Stoffe: „Lagerstättenwasser besteht insbesondere aus Wasser, gelösten Salzen und Spuren von Kohlenwasserstoffen. Es lassen sich eine Vielzahl von Elementen des Periodensystems und Verbindungen nachweisen. Eine Lagerstättenwasseranalyse liegt dem LBEG nicht vor.“

Aus der Beantwortung der o.g. Anfragen ergeben sich weitere relevante offene Fragen, die dringend von den zuständigen Stellen umfänglich beantwortet werden müssen Es ist unklar, wie unter diesen Umständen ein Risiko für die Anwohner*innen im Sinstorfer Weg augenblicklich eingeschätzt bzw. ausgeschlossen werden kann.

Beispielsweise sind unter anderem folgende für die Bauleitplanung relevante Aspekte bisher unklar:

      Wie wird sichergestellt, dass ohne eine Lagerstättenwasseranalyse keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht, wenn keine genauen Erkenntnisse über die Zusammensetzung vorliegen?

      Wie schätzt die zuständige Behörde das Risiko und die Rechtslage bei der Erteilung der Genehmigung für die Einpressung von Lagerstättenwasser ein, angesichts der Tatsache, dass zur nächstgelegenen Wohnbebauung lediglich ein Abstand von ca. 35 Metern besteht?

 

Die Bezirksverwaltung beantwortete die Anfrage unter anderem wie folgt: „Die Fragen zur Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung werden unter Einbeziehung der neuen Kenntnisse in das weitere Verfahren berücksichtigt. Da die Stellungnahmen der zuständigen Fachdienststellen zu dieser Frage noch nicht vorliegen, kann das Bezirksamt Harburg noch keine abschließende Beantwortung geben.“ Wie bewertet die Bezirksverwaltung den bisherigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung daraus?

In der bisherigen Bauleitplanung für Sinstorf 22 ist ein weiterer Ausbau des Gebietes als Wohngebiet vorgesehen. Hier besteht ein Abstand des Plangebietes zur ehemaligen Förderstätte von ca. 50 Metern. Welche Schritte wird die zuständige Behörde in Zukunft unternehmen, um eine entsprechende Umweltanalyse im Rahmen der Bauleitplanung vorzunehmen?

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Ausschusses Vertreter*innen der zuständigen Stellen (hier vor allem der Bergbaubehörde LBEG, der BSU, von GDF-Suez und der für die Bauleitplanung Sinstorf 22 zuständigen Harburger Bauverwaltung) einzuladen, um die offen gebliebenen Fragen und das weitere Verfahren bei der Erstellung des Bebauungsplanes einer breiten interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und in diesem Zusammenhang zu erklären, wie mögliche Risiken hierbei auszuschließen sind.