Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Veränderte Rechtslage bei der Unterbringung von Ex-Sicherheitsverwahrten in Moorburg
Die Unterbringung von Herrn Jens B. seit Ende November 2012 im Hause Moorburger Elbdeich 329 basiert auf der freiwilligen Einwilligung des dort Untergebrachten in eine 24-stündige Bewachung durch Polizeikräfte und eine sozialpädagogische Betreuung vor Ort.
Im Laufe des Jahres 2013 hat Jens B. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Bewachung erhoben, die auf dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) basiert. Mit dem darauf erfolgten Spruch des Hamburger Verwaltungsgerichtes, dass diese nachträgliche dauerhafte Überwachung nicht zulässig ist, hat sich in Moorburg eine völlig veränderte rechtliche Situation ergeben. Es erscheint deshalb geboten, dass sowohl die Abgeordneten der Bezirksversammlung als auch die Moorburger Bevölkerung umfassend und aus erster Hand - bereits vor dem Vorliegen der Urteilsbegründung -darüber informiert werden, welche Konsequenzen sich aus diesem Urteil für sie ergeben werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst umgehend einen zuständigen Vertreter des Senates in den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Arbeit und Integration einzuladen, um die Abgeordneten sowie die Bevölkerung, vor allem in Moorburg, über die Auswirkungen zu informieren, die das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes auf die lückenlose Bewachung des Ex-Sicherheitsverwahrten, Jens B., in Moorburg sowie auf seine sozialpädagogische Betreuung mit sich bringt.
Es sollte unter anderem auf folgende Fragenkomplexe eingegangen werden:
Die Fraktion DIE LINKE
Klaus Lübberstedt Sabine Boeddinghaus Elke Nordbrock
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