20-0331

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Sperrungen für Privathaushalte durch die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in 2015 durch gezielte Information vorbeugen

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag

der Abgeordneten

Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters,

Sabahattin Aras/ Fraktion DIE LINKE

 

 

Die Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Versorgung von Haushalten mit Wasser ist ein Menschenrecht.

Steigende Energie- und Wasserkosten bereiten immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen. Das geht aus der Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir vom 12.12.14 (Drucksache 20/13924) durch den Hamburger Senat hervor.

Demnach sind immer mehr private Haushalte von Strom-, Gas- und Wassersperren betroffen. In Zahlen bedeutet dies für ganz Hamburg, bis Ende September 2014 wurde in 5639 Haushalten der Strom abgestellt. Im Gesamtjahr 2013 waren es rund 5800 Absperrungen. Während im gesamten Jahr 2013 circa 280 Haushalten die Gasversorgung gesperrt wurde, waren es bis zum 31. Oktober 2014 schon 272 Haushaltskunden. Beim Wasser geht die Statistik sogar bis zum 30. November 2014. Nach Senatsangaben gab bis dahin 763 Absperrungen der Wasserversorgung, während es im gesamten Jahr 2013 lediglich 702 waren. Zahlen für einzelne Bezirke wurden leider nicht erhoben.

Diese Entwicklung ist äußerst Besorgnis erregend, zumal der Senat noch immer keine Veranlassung zum Handeln erkennen lässt. Der Bezirk hat wenig Handlungsspielraum, kann aber über konkrete Informationsmaßnahmen für die Entlastung der Haushalte sorgen.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,

 

  1. Kurzfristig alle Bürgerinnen und Bürger über Hilfsangebote und finanzielle Unterstützung, etwa zinsfreie Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (SGB II, § 24 Abs. 1), mit Hilfe von Aushängen, Broschüren und Anzeigenschaltungen in lokalen Medien, zu informieren.
  2. Regelmäßig nach Bedarf, mindestens einmal monatlich, Energiesprechstunden einzurichten, um eine drohende Strom-, Gas- oder Wassersperre frühzeitig abzuwenden. Dafür ist eine unabhängige Beratungsstelle zu beauftragen.
  3. Den Fachausschuss Soziales, Bildung und Integration über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 

 

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