20-0501

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle - Schaffung eines Fußgängerübergangs in der Nähe des Wohnschiffes "Transit" im Binnenhafen

Antrag

Sachverhalt

Mit dem Bezug des Wohnschiffes Transit am Kanalplatz im Harburger Binnenhafen muss der Bezirk geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen. Da auf der Transit vor allem auch Familien mit Kindern untergebracht werden, bzw. werden sollen, die auf ihrem Schulweg die Straße Kanalplatz überqueren müssen, braucht es in dem Bereich einen sicheren Fußgängerübergang. Direkt auf der Höhe der Kulturwerkstatt Harburg, Kanalplatz 6, gibt es bereits eine Verkehrsinsel, an der der Verkehr mit Tempo 50 vorbeifließt. Wenige Meter weiter wird das Tempo auf 30km/h reduziert. Die Verkehrsinsel befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Wohnschiff. Ein Zebrastreifen nach § 26 StVO wäre an dieser Stelle das geeignete Mittel um den Fußgängerverkehr sicher über die Straße zu geleiten.

 

Die Fußwege auf beiden Seiten der Straße sind abgesenkt, so dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen in Krankenfahrstühlen oder beispielsweise einem Kinderwagen an dieser Stelle die Straße gut überqueren können. Die Kosten für die Einrichtung des Fußgängerüberwegs, nach § 26 StVO, sind überschaubar.

 

 

Petitum/Beschluss

-          Die Bezirksversammlung Harburg beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nach § 26 StVO in der Straße Kanalplatz auf Höhe der Kulturwerkstatt Harburg, Kanalplatz 6

-          Die Bezirksverwaltung soll sich, entsprechend Punkt 1 des Petitums, bei den zuständigen Stellen für eine entsprechende Umsetzung und den Bau des Zebrastreifens einsetzen.

-          Der Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr wird über die Maßnahme und die Umsetzung des Beschlusses informiert.