Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Projekt Interkulturelle Gesundheitsförderung - Gesundheitsprävention für Flüchtlinge in Harburg
Am 24. Juli 2015 wurde das Präventionsgesetz (PrävG) im Bundesgesetzblatt Nr. 31 ab Seite 1380 veröffentlicht und ist - bis auf wenige Ausnahmen - am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten.
Um die Menschen zu erreichen, verfolgt der Gesetzentwurf den "Lebenswelten-Ansatz". Das bedeutet, dass Prävention und Gesundheitsförderung dort erfolgen sollen, wo die Menschen sich überwiegend aufhalten.
Flüchtlinge gehören zu den gesundheitlich besonders belasteten Personengruppen in Deutschland. Sie sind durch die oft dramatischen Begleitumstände ihrer Flucht – durch Folter, Gewalt, Auszehrung – traumatisiert. Sie sind durch ihren prekären Aufenthaltsstatus in Deutschland zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Sie bewegen sich mit gesetzlich, sprachlich, sozial oder kulturell bedingten Barrieren in einem völlig anderen Lebensumfeld, mit Gefahren, Gepflogenheiten und Gewohnheiten, die sie nicht kennen.
Flüchtlinge haben nur einen begrenzten Zugang zu den Leistungen des deutschen Gesundheitssystems. In engen Unterkünften ist es sehr schwer, ein gesundes, selbstbestimmtes Leben zu führen. Selbst für die Eltern, die es geschafft haben, sich gemeinsam mit Kindern durchzuschlagen, ist es unmöglich, ein halbwegs normales Familienleben zu führen.
Unter diesen krank machenden Lebensumständen brauchen Flüchtlinge sofortige Hilfe und Beistand in den Bereichen Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention in der Zentralen Aufnahmestelle und in den Gemeinschaftsunterkünften auch in Harburg.
Zur nachhaltigen Änderung des Gesundheitsverhaltens und zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Flüchtlinge sehen wir ein Projekt mit niedrigschwelligen und aufsuchenden Arbeitsansätzen als sehr notwendig an.
Zielgruppe des Projektes : In Unterkünften lebende Flüchtlinge
Ziel des Projektes: Die Flüchtlinge dazu zu motivieren und zu befähigen, Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Angehörigen zu übernehmen. Dies geschieht durch gezielte Aufklärung darüber, was sie selber tun können, wie z.B. um Ansteckungen zu vermeiden und Belastungen zu verkraften. Dazu gehören aber auch die Information, wo sie im Notfall Hilfe erhalten, und die Ermutigung, diese Hilfe tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Ein weiteres Ziel ist es, die Gesundheitsprävention mit anderen Angeboten wie Rechtsberatung und Freizeitgestaltung zu vernetzen zu einem Gesamtprogramm vor Ort.
Angebote des Projektes können u.a. sein: Info-Café, ggf. getrennt für Frauen und Männer; offene Informationsveranstaltungen (wie z.B. Thema Impfungen, HIV-Prävention, Hygiene, Gesundheitssystem usw.); Gesundheitssprechstunde; Vermittlung zu Ärzten; Bewegungs- und Sportangebote; Ernährungsberatung und Zahnprophylaxe; Veranstaltungen für Frauen zu Schwangerschaft und Verhütung; auch Einzelfallhilfen und Kriseninterventionsangebote.
Personalbedarf: Mindestens eine pädagogische und eine medizinisch ausgebildete Fachkraft sowie geschulte Dolmetscher*innen und Honorarkräfte.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, alle fachlich und finanziell notwendigen Schritte zu einer Ausschreibung eines interkulturellen Projekts zur Gesundheitsförderung und -prävention von in Unterkünften lebenden Harburger Flüchtlingen in die Wege leiten. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegebenenfalls beim Hamburger Senat dafür einzusetzen, dass die notwendigen Mittel zusätzlich in den Harburger Haushalt eingestellt werden.
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