Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung in der Winsener Straße endlich beginnen
Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters, Sabahattin Aras/
Fraktion DIE LINKE
Anlässlich der Planungen für die Randbebauung einer Grünfläche in der Winsener Straße 80 mit gut 140 neuen Wohnungen wurden in den letzten Jahren mehrfach die außerordentlich hohen Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner der Winsener Straße, vor allem auch in direkter Nachbarschaft des Busdepots, thematisiert. Obwohl diese bereits jetzt gesundheitsgefährdende Situation allen verantwortlichen Entscheidungsträgern innerhalb des Bezirksamtes hinlänglich bekannt zu sein scheint, wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen, um die nach Angaben der Verwaltung nicht vorhandenen Messungen zur Erhebung der aktuellen Schadstoffbelastung durchzuführen. Eine früher in der Winsener Straße stationierte Luftmessstation, die nicht in der Nähe des Busdepots installiert war (erheblicher zusätzlicher Emittent), hatte bereits in den neunziger Jahren Messwerte attestiert, die über den Grenzwerten der EU-Richtlinie 1999/30/EG lagen und auch die derzeit gültigen Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zumindest hinsichtlich der NO2konzentration überstiegen. Der Antwort auf die Anfrage XIX-1590 konnte entnommen werden, dass der Verwaltung nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse zur Schadstoffbelastung der Luft in der Winsener Straße vorliegen.
Diese Antwort kann nur dann zutreffen, wenn dem Gutachten „Berechnung Kfz-bedingter Schadstoffemissionen und Immissionen in Hamburg“ das im Auftrag der BSU durch das Ingenieurbüro Lohmeyer durchgeführt wurde, kein Glaube geschenkt wird. In diesem Gutachten werden erhebliche Luftschadstoffgrenzwertüberschreitungen für z. B. die Winsener Str. 75 attestiert. Damit würde die Verwaltung allerdings die eigens für Hamburg beschlossenen und teuren Maßnahmen der gesetzlich geforderten Luftschadstoffüberwachung infrage stellen und es würde wegen fehlender Messwerte gegen deutsches Recht verstoßen. (39.BImSchV und BImSchG).
Auch jetzt wird bereits gegen deutsches Recht verstoßen, weil spätestens seit der Antwort auf die Anfrage der CDU Drs. XIX/860/A v. 25.10.2012 die Ergebnisse der Berechnung bekannt sind. Konsequenz daraus hätte sein müssen, für die Harburger Bereiche, in denen zulässige Grenzwerte überschritten sind, einen Luftreinhalteplan zu erstellen, der zügig die Reduzierung auf zulässige Luftschadstoffgrenzen erreicht. Wegen mangelhafter Anwendung deutschen Rechts, werden jedoch die zu hohen Luftschadstoffwerte und die zu hohen Lärmwerte noch weiter erhöht werden, wenn durch die geplanten Baumaßnahmen in der Winsener Str. 80 dort eine geschlossene Häuserfront entsteht. Es gibt in der BSU ein Gutachten der Firma Lohmeyer, das bei Verbauungen zur Straßenschlucht auf Luftschadstoff- und Lärmerhöhungsfaktoren von 1,3 bis 1,5 kommt.
Deshalb ist es dringend notwendig, die Datenerhebung zur Schadstoffbelastung sowie eine Verringerung der Immissionen selbst zum Schutz der jetzigen Anwohnerinnen und Anwohner und der künftigen Bewohner_innen der Winsener Straße 80 zu erreichen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Hamburg, 8.2.2015
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