Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Kosten aus dem Entschädigungsleistungsgesetz dürfen nicht dem Bezirk angelastet werden
Auf Basis eines externen Kommissionsberichtes (Drs 19/2009) ist das Gesetz über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Verwaltung (EntschädLG) 2009 novelliert worden.
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes stehen Anpassungen der Aufwandsentschädigungen. Beschlossen wurde z.B. die Erhöhung des Sitzungsgeldes.
Pro Jahr entstehen dem Bezirk dadurch Mehrkosten von ca 25.000 bis 30.000 Euro, die er alleine zu tragen hat. Das ist nicht hinnehmbar vor dem Hintergrund der ohnehin viel zu knappen Ressourcen, die der Bezirk für seine vielfältigen Aufgaben zur Verfügung hat. Deshalb muss das Land diese Kosten vollumfänglich übernehmen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2015/16 dafür einzusetzen, die Kosten, die dem Bezirk Harburg durch die Neuregelung des Entschädigungsleistungsgesetzes (Drs 20/11837) entstehen, zu kompensieren und ihm also zurückzuerstatten.
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