20-0161

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Kein Verkauf öffentlicher Grundstücke - nur noch Vergabe im Erbbaurecht

Antrag

Sachverhalt

Durch den Verkauf städtischer Grundstücke zum Höchstpreisgebot erzielt die FHH zwar kurzfristig hohe Einnahmen, gleichzeitig heizt sie damit aber die Bodenpreisspekulation an, gibt die planerische Verfügungshoheit auf und verzichtet auf langfristig stabile Einnahmen, sowie die Vermehrung öffentlichen Vermögens durch die Wertsteigerung von Grundstücken. Die Bundespost beispielsweise hat kurz vor der Privatisierung ein Grundstück mit einem leer stehenden Postgebäude am Münchner Stachus verkauft, das heute den achtfachen Wert des Verkaufserlöses hat.
Aus diesen Gründen vergeben der Staat Israel und die Stadt Zürich zu 100 Prozent nur noch Grundstücke im Erbbaurecht, ebenso Amsterdam zu 85 und London zu 75 Prozent.
Für Investoren hat die Übernahme im Erbbaurecht den Vorteil, dass keine Grundstückskosten anfallen und deshalb das Bauen billiger wird.
Für den Staat bleiben auf lange Sicht Planungshoheit und Verfügung über die Grundstücke erhalten.
Die Bedarfe zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind in Hamburg enorm hoch, so dass öffentliche Flächen zur Deckung dieses Bedarfes genutzt werden müssen.
 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den zuständigen Stellen, insbesondere bei Senat, Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, darauf hinzuwirken, dass bei Grundstücken im Bezirk Harburg, die im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg sind, kein Verkauf mehr stattfindet, sondern nur noch eine Vergabe im Erbbaurecht erfolgt.

 

Hamburg, 08.10.14