20-1060

Antrag Die Linke betr. Harburg für alle! Groß-Möbelhilfe für bedürftige Menschen erhalten.

Antrag

Sachverhalt

Bereits seit Anfang Oktober 2015 ist die Einrichtung Möbelhilfe Süderelbe e.V., in der Buxtehuder Straße 9a, geschlossen. Die Räume im oberen Teil des Gebäudes wurden in den vergangenen Monaten saniert, mit der Schließung dieser wichtigen Sozialeinrichtung, wurden auch die Betriebsräume im Erdgeschoss hergerichtet.

 

Wie zu erfahren war, musste die Möbelhilfe die seit 1987 im ehemaligen Gerichtsgefängnis Harburg vor allem finanzschwachen und bedürftigen Menschen half, ihren Vereinsbetrieb aus Altersgründen mehrerer Vereinsmitglieder nach mehr als 28 Jahren einstellen.

 

Die Möbelhilfe Süderelbe e.V. genoss einen hervorragenden Ruf auch über die Grenzen unseres Bezirkes hinaus. Ihr Fehlen reißt ein großes Loch in die Soziallandschaft im Bezirk. Auch deshalb, weil die Möbelhilfe die einzige Einrichtung war, in der Bedürftige auch gebrauchte Großmöbel zu kleinen Preisen erstehen konnten.

 

Um dieses Loch zu stopfen, ist es notwendig die bisherigen Vereinsräume, sie befinden sich in städtischem Eigentum, auch künftig für einen vergleichbaren Nutzungszweck zu erhalten und ein geeignetes Nachfolgeprojekt gegebenenfalls neu auszuschreiben. Nach uns vorliegenden Informationen gibt es Vereine im Bezirk, die auch vor dem Hintergrund der Versorgungs- und Unterbringungskrise von geflüchteten Menschen dringend größere und kostengünstige Vereinsräume benötigen, an denen die Ausstellung und Aufbewahrung von Großmöbeln und deren risikofreie Anlieferung möglich ist.

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung hält die Nutzung des ehemaligen Gerichtsgefängnisses Harburg durch einen sozial engagierten, gemeinnützigen und in den Zielen vergleichbaren Verein für wünschenswert.
  2. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, zeitnah im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration über ihre Planungen bzw. über die Planungen des LIG Hamburg zur Nutzung der Immobilie Buxtehuder Straße 9a zu berichten. Dabei ist insbesondere dazustellen:

 

a)      Inwieweit eine zielgerichtete Ausschreibung möglich ist, die explizit die Versorgung mit Großmöbeln umfasst.

b)      Welche und ob bauliche Veränderungen durchgeführt wurden oder geplant sind.

c)      Sowie der zeitliche Rahmen, in dem eine Realisierung nach den vorherigen Punkten umsetzbar ist

 

  1. Sollte die Immobilie in der Buxtehuder Straße 9a nicht mehr zur Verfügung stehen, wird die Bezirksverwaltung gebeten, geeignete andere Räumlichkeiten für ein soziales Projekt der oben beschriebenen Art anzubieten.