19-2200

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Funktionstüchtiger Fahrstuhl vor dem Jobcenter - es besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf

Antrag

Sachverhalt

In ihrer Antwort auf den Antrag der DIE-LINKE-Fraktion, Drs. XIX/1604, schreibt die zuständige Behörde (BASFI), dass die Zuständigkeit für die Funktionsfähigkeit des Außenfahrstuhls „im Rahmen der Herstellung der Barrierefreiheit in der Liegenschaft Am Werder „ bei dem jobcenter.team.arbeit.hamburg bzw. dem Vermieter des Gebäudes liegt.

Es wurde die Inbetriebnahme des Fahrstuhls in Aussicht gestellt und angemerkt, dass mögliche Bedienungsfehler durch die NutzerInnen Grund für den Ausfall des Fahrstuhls gewesen sein könnten.

Fest steht, dass es ein barrierefreier Zugang zum jobcenter gesichert werden muss. Sollte sich dabei herausstellen, dass die derzeitige Technik des Fahrstuhls nicht belastbar ist, so muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass ein anderes System zur Anwendung kommt, und zwar umgehend.

Beispiele für funktionstüchtige Fahrstühle, ohne lang andauernde Ausfallzeiten, gibt es reichlich! 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, umgehend von dem jobcenter.team.arbeit hamburg bzw. dem Vermieter darüber Auskunft zu verlangen, warum der Fahrstuhl an der Außentreppe zum Jobcenter wieder außer Betrieb ist. Darüberhinaus möge er auf das jobcenter.team.arbeit.hamburg bzw. den Vermieter dahingehend nachdrücklich einwirken, dass für die BesucherInnen des Jobcenters ein zuverlässiger und barrierefreier Zugang gesichert wird.

 

 

Fraktion DIE LINKE  Klaus Lübberstedt                 Sabine Boeddinghaus                            Elke Nordbrock