19-1785

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Einrichtung einer bezirklichen Clearing-Stelle zur Sicherung der Einhaltung des Landesmindestlohngesetzes

Antrag

Sachverhalt

 

Das Hamburgische Mindestlohngesetz vom 30. April 2013 ist am 10. Juni 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde in allen städtischen Unternehmen umzusetzen und regelt zugleich die Bedingungen im Zuwendungs- und Vergaberecht neu: Künftig müssen sich Unternehmen, die Zuwendungen oder öffentliche Aufträge erhalten wollen, verpflichten, ebenfalls den Mindestlohn sicherzustellen. Erforderlich ist insofern auch, dass das Bezirksamt auf öffentliche Unternehmen im Bezirk einwirkt, ihre Vergaben entsprechend dem Landesmindestlohn auszurichten. Bislang ist es so, dass bei konkreten Hinweisen auf die Missachtung der Grundsätze des Landesmindestlohnes bei Behörden oder öffentlichen Unternehmen die jeweils zuständige Fachbehörde tätig wird und dem Landesmindestlohn entsprechende Vergabewege aufzeigt.

 

Es ist aber auch möglich, dass konkret im Bezirk bei einzelnen Auftragsvergaben Anhaltspunkte für nicht dem Landemindestlohngesetz entsprechende öffentliche Vergaben bestehen. Bislang muss dann die BASFI als zuständige Fachbehörde bei den Vergabestellen intervenieren. Im Übrigen fehlt es bislang auch im Bezirk an einer räumlich nahe gelegenen direkten Clearing-Stelle, an die sich mögliche betroffene Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Meldungen über Verstöße wenden können.

 

Um eine umfassende und bürgernahe Kontrolle der Einhaltung der Landesmindestlohnvorschriften zu gewährleisten ist es daher erforderlich, dass im Bezirk auf bezirklicher Ebene eine eigene Clearing-Stelle zum Landesmindestlohn- und Vergabegesetz eingerichtet wird, an die sich betroffene Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder auch direkt persönlich wenden können.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Innerhalb des Bezirksamtes Harburg wird eine Clearing-Stelle auf  bezirklicher Ebene eingericht und entsprechend personell ausgestattet, bei der Bürgerinnen und Bürger vor Ort Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn in Hamburg und im Bezirk stellen können. Weiterhin sollen bei dieser Stelle auch möglichst barrierefrei entsprechende Hinweise dazu abgegeben werden können, dass in einem öffentlichen Unternehmen oder einem Unternehmen, das Zuwendungen oder öffentliche Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Bezirks erhält, geringere Löhne als 8,50 Euro gezahlt werden.

 

 

 

Die Fraktion DIE LINKE

Klaus Lübberstedt                           Sabine Boeddinghaus            Elke Nordbrock

 

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