20-0163

Antrag Die Linke betr. Harburg für Alle! Aktueller Stand der Umsetzung des Schulentwicklungsplans für die Region 21/22/22a/22b

Antrag

Sachverhalt

Der geltende Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg wurde im Jahr 2012 beschlossen und beschreibt Entwicklungsziele für jeden einzelnen Schulstandort hinsichtlich ihrer Zügigkeit. Diese hängt allerdings entscheidend ab vom Anmeldeverhalten der Eltern. So geht der Plan z.B. bei der Anwahl der beiden weiterführenden Schulformen von einer Quote für die Stadtteilschule von 45% ( SJ 2011/12) und für das Gymnasium von 48% aus. Dass diese Grundannahme fehl läuft zeigen die letzten Anmeldezahlen, bei denen die Gymnasien hamburgweit bereits ca 55% für sich verbuchen können. Weitere Faktoren, wie die Ausgestaltung des Ganztages oder die (mehr oder weniger gelungene) Umsetzung der Inklusion beeinflussen Eltern bei ihrer Wahlentscheidung.

So ist eine Bestandsaufnahme der momentanen Schulentwicklung für den Bezirk Harburg dringend erforderlich, um einschätzen zu können, ob möglicherweise eine Umsteuerung notwendig ist.

Zudem erwarteten Besorgnisbezeugungen einzelner Schulen hinsichtlich ihrer organistorischen Herausforderungen zeitnah schlüssige und deeskalierend wirkende Antworten.  

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den zuständigen Schulaufsichtsbeamten in den Ausschuss Soziales, Bildung und Integration einzuladen, um über den augenblicklichen Stand der Umsetzung des 2012 aufgestellten und beschlossenen Schulentwicklungsplan für den Bezirk Harburg zu berichten und darüber hinaus darzustellen, ob sich die mit dem Plan vorgestellten Entwicklungsziele und baulichen Maßnahmen termin-und zeitgerecht entwickeln.

Außerdem möge er darüber berichten, ob die dem Schulentwicklungsplan zugrundegelegten Zielzahlen für die Klassen und Jahrgangsstufen für jeden einzelnen Schulstandort der augenblicklichen Anmeldesituation entsprechen und organisatorische Zwischenlösungen, wenn sie notwendig werden,  mit den Gremien der Schulen jeweils im Einvernehmen kommuniziert und abgestimmt sind.

 

Hamburg, 05.10.14