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Antrag der Volt Fraktion zum Hamburger Klimaentscheid - Entschließungsantrag zur Zukunft Harburgs

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Volt Fraktion zum Hamburger Klimaentscheid - Entschließungsantrag zur Zukunft Harburgs

Mit der Annahme des Zukunftsentscheids stimmten die Hamburger*innen in einem

Referendum für das Gesetz für besseren Klimaschutz, und somit für eine dritte

Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das zunächst 2020 von der Bürgerschaft

beschlossen wurde. Der Senat muss diesen Bürger*innenwillen umsetzen und ist

fortan gesetzlich verpflichtet, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dafür

müssen jährliche CO2-Obergrenzen (Emissionsbudgets) festgelegt und verbindlich

eingehalten werden. Das bereits im Vorwege des Referendums von der BUKEA

beauftragte Machbarkeitsgutachten zeigt effektive Hebel zur Minderung der

Emissionen auf: Diese sind die vollständige Elektrifizierung im Verkehrsbereich, eine

verlässliche Ladeinfrastruktur, die Verlagerung zum Umweltverbund sowie

flankierende Maßnahmen wie innerstädtische Tempolimits und perspektivisch Null-

Emissions-Zonen.

Harburg verfügt bereits über ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) und widmet

sich den praxistauglichen wie potenziell wirkungsmächtigen Handlungsfeldern

klimafreundliche Stadtentwicklung, klimafreundliche Gesellschaft und

Kommunikation.

Damit Harburg die durch den Zukunftsentscheid verschärften Anforderungen des 3.

Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllt, brauchen wir bezirkliche

Hebel, die direkt auf die jährlichen Emissionsbudgets, die Netto-Null 2040 und das

verpflichtende Monitoring einzahlen. Neben den Handlungsfeldern Mobilität und

Flächenumgestaltung müssen künftig auch Energiewende und

Bürger*innenbeteiligung systematisch integriert werden. Es geht in diesem Fall nicht

um Ad-hoc-Maßnahmen, sondern um die Entwicklung einer langfristig tragfähigen

Strategie.

Es müssen jetzt Weichen gestellt und Verwaltungsprozesse geprüft

werden, um in einigen Jahren auf die großen Aufgaben im Zusammenhang mit der

Klimaneutralität 2040 vorbereitet zu sein.

Diese Transformation ist nicht nur ökologisch geboten, sondern auch eine Frage der

sozialen Gerechtigkeit. Menschen mit Behinderungen, einkommensschwache

Haushalte, ältere Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte tragen ein höheres

Risiko, durch die Kosten der Transformation belastet zu werden, während sie

schlechteren Zugang zu Fördermitteln haben. Eine gerechte Klimapolitik muss daher

Teilhabe sichern, Barrierefreiheit mitdenken und Lasten fair verteilen. Dies kann nur

bei einer frühzeitigen Planung und Berücksichtigung erfolgen.

Sechs Hebel sind dafür besonders entscheidend und sollen auf bezirklicher Ebene mit

detaillierten Realisierungsvorschlägen ausgearbeitet werden:

1. Dauerhafte grünflächenschonende Flächenumwidmung zugunsten des Umweltverbunds,

insbesondere die Attraktivierung des Bus-, Rad- und Fußverkehrs.

2. Tempo-30, das Schwammstadtkonzept und die “Stadt der kurzen Wege” als

direkter und kostengünstiger Emissionshebel.

3. Elektrifizierung über einen proaktiven Ladeinfrastrukturausbau.

4. Lokale Energiekonzepte und Bürger*innen-Empowerment zur Förderung

nachhaltiger, dezentraler Energieversorgung mit flankierenden Informations-

und Bildungsangeboten.

5. Nachverdichtung und B-Plan-Anpassung für weniger Neuversiegelung,

Entsiegelung und Sanierung des Gebäudebestands (Smarte Lösungen).

6. Zentrale Steuerung und ein jährliches CO 2 -Monitoring (Governance).

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Harburg beschließen:

- dass sie die Zielgrößen des 3. Klimaschutzgesetzes, die mit dem

Zukunftsentscheid im Oktober 2025 beschlossen wurden, sowie die

bezirkliche Mit-Verantwortung beim Erreichen der Klimaneutralität

anerkennt;

- dass sie sich vor diesem Hintergrund der Notwendigkeit frühzeitiger

Planungs- und Implementierungsschritte bei Klimaschutzmaßnahmen auf

bezirklicher Ebene gewahr ist, um diese sowohl sozial gerecht wie

wirtschaftlich ausgewogen zu gestalten.

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