Antrag der Volt Fraktion zum Hamburger Klimaentscheid - Entschließungsantrag zur Zukunft Harburgs
Antrag der Volt Fraktion zum Hamburger Klimaentscheid - Entschließungsantrag zur Zukunft Harburgs
Mit der Annahme des Zukunftsentscheids stimmten die Hamburger*innen in einem
Referendum für das Gesetz für besseren Klimaschutz, und somit für eine dritte
Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das zunächst 2020 von der Bürgerschaft
beschlossen wurde. Der Senat muss diesen Bürger*innenwillen umsetzen und ist
fortan gesetzlich verpflichtet, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dafür
müssen jährliche CO2-Obergrenzen (Emissionsbudgets) festgelegt und verbindlich
eingehalten werden. Das bereits im Vorwege des Referendums von der BUKEA
beauftragte Machbarkeitsgutachten zeigt effektive Hebel zur Minderung der
Emissionen auf: Diese sind die vollständige Elektrifizierung im Verkehrsbereich, eine
verlässliche Ladeinfrastruktur, die Verlagerung zum Umweltverbund sowie
flankierende Maßnahmen wie innerstädtische Tempolimits und perspektivisch Null-
Emissions-Zonen.
Harburg verfügt bereits über ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) und widmet
sich den praxistauglichen wie potenziell wirkungsmächtigen Handlungsfeldern
klimafreundliche Stadtentwicklung, klimafreundliche Gesellschaft und
Kommunikation.
Damit Harburg die durch den Zukunftsentscheid verschärften Anforderungen des 3.
Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllt, brauchen wir bezirkliche
Hebel, die direkt auf die jährlichen Emissionsbudgets, die Netto-Null 2040 und das
verpflichtende Monitoring einzahlen. Neben den Handlungsfeldern Mobilität und
Flächenumgestaltung müssen künftig auch Energiewende und
Bürger*innenbeteiligung systematisch integriert werden. Es geht in diesem Fall nicht
um Ad-hoc-Maßnahmen, sondern um die Entwicklung einer langfristig tragfähigen
Strategie.
Es müssen jetzt Weichen gestellt und Verwaltungsprozesse geprüft
werden, um in einigen Jahren auf die großen Aufgaben im Zusammenhang mit der
Klimaneutralität 2040 vorbereitet zu sein.
Diese Transformation ist nicht nur ökologisch geboten, sondern auch eine Frage der
sozialen Gerechtigkeit. Menschen mit Behinderungen, einkommensschwache
Haushalte, ältere Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte tragen ein höheres
Risiko, durch die Kosten der Transformation belastet zu werden, während sie
schlechteren Zugang zu Fördermitteln haben. Eine gerechte Klimapolitik muss daher
Teilhabe sichern, Barrierefreiheit mitdenken und Lasten fair verteilen. Dies kann nur
bei einer frühzeitigen Planung und Berücksichtigung erfolgen.
Sechs Hebel sind dafür besonders entscheidend und sollen auf bezirklicher Ebene mit
detaillierten Realisierungsvorschlägen ausgearbeitet werden:
1. Dauerhafte grünflächenschonende Flächenumwidmung zugunsten des Umweltverbunds,
insbesondere die Attraktivierung des Bus-, Rad- und Fußverkehrs.
2. Tempo-30, das Schwammstadtkonzept und die “Stadt der kurzen Wege” als
direkter und kostengünstiger Emissionshebel.
3. Elektrifizierung über einen proaktiven Ladeinfrastrukturausbau.
4. Lokale Energiekonzepte und Bürger*innen-Empowerment zur Förderung
nachhaltiger, dezentraler Energieversorgung mit flankierenden Informations-
und Bildungsangeboten.
5. Nachverdichtung und B-Plan-Anpassung für weniger Neuversiegelung,
Entsiegelung und Sanierung des Gebäudebestands (Smarte Lösungen).
6. Zentrale Steuerung und ein jährliches CO 2 -Monitoring (Governance).
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Harburg beschließen:
- dass sie die Zielgrößen des 3. Klimaschutzgesetzes, die mit dem
Zukunftsentscheid im Oktober 2025 beschlossen wurden, sowie die
bezirkliche Mit-Verantwortung beim Erreichen der Klimaneutralität
anerkennt;
- dass sie sich vor diesem Hintergrund der Notwendigkeit frühzeitiger
Planungs- und Implementierungsschritte bei Klimaschutzmaßnahmen auf
bezirklicher Ebene gewahr ist, um diese sowohl sozial gerecht wie
wirtschaftlich ausgewogen zu gestalten.
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