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Antrag der SPD Abgeordneten Benizar Gündogdu, Dennis Wacker, Mehmet Kizil und Markus Sass betr. Sofortmaßnahmen gegen illegale Müllablagerungen auf dem ehemaligen Rewe-Gelände, Winsener Straße 36

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 02.12.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.18

Sachverhalt

Das ehemalige Rewe-Gelände an der Winsener Straße 36 befindet sich nach Ende des Marktbetriebs und vor Beginn der Baumaßnahmen in einem Zustand, der wiederholt zur illegalen Müllentsorgung genutzt wird. Auf dem Areal werden regelmäßig große Mengen Abfall abgeladen, darunter:

  • Autoreifen
  • Sperrmüll
  • Bauschutt und Elektroschrott
  • Matratzen, Möbel und Hausmüll

Dies geht aus aktuellen Vor-Ort-Fotos hervor. Der Müll stellt eine akute Gefährdung für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit dar und zieht fortlaufend weitere Ablagerungen an, da der Platz derzeit schlecht einsehbar, frei zugänglich und unbeaufsichtigt ist.

Gleichzeitig bereitet die SAGA dort ein großes Wohnungsbauprojekt vor (306 Wohnungen, Kita, Gewerbe, Tiefgarage). Eine anhaltende Vermüllung widerspricht sowohl der Baurechtslage als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Um weitere Schäden zu verhindern und die Vorbereitung der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen, ist ein entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich. Neben einer vollständigen Räumung sind Sicherungsmaßnahmen wie:

  • stabile Absperrungen,
  • abschließbare Zufahrten,
  • regelmäßige Kontrollen,
  • und ggf. temporäre Videoüberwachung

notwendig, um erneute illegale Müllablagerungen zu verhindern.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

  • unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die fortlaufenden illegalen Müllablagerungen auf dem Gelände des ehemaligen Rewe-Marktes an der Winsener Straße 36 zu stoppen.
  • In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zu veranlassen, dass
    • das Gelände zeitnah vollständig gereinigt,
    • und durch geeignete Sicherungsmaßnahmen dauerhaft vor unbefugtem Betreten geschützt wird.
  • Zusätzlich zu prüfen, ob
    • eine temporäre Videoüberwachung gemäß § 4 Absatz 2 HmbDSG an besonders betroffenen Bereichen zulässig ist,
    • sowie ob Bußgeldverfahren gegen Verursacher eingeleitet werden können.

Über die ergriffenen Maßnahmen sowie über weitere empfohlene Schritte zur dauerhaften Sicherung des Geländes ist dem Ausschuss für Mobilität und Inneres schriftlich zu berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.12.2025
Ö 6.18
Lokalisation Beta
Winsener Str.

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