Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Campusschule in Neugraben
Letzte Beratung: 27.01.2020 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 3
Im Rahmen der Schulbauoffensive will der Hamburger Senat in Neugraben eine Campusschule bauen. Bei dieser Schule soll es sich um eine neuartige weiterführende Schule handeln, die Gymnasium und Stadtteilschule verbindet
Der ursprünglich vorgesehene und hoch gelobte Standort Ohrnsweg ist plötzlich nicht mehr geeignet. Nun sind längere Schulwege zum neuen Planungsstandort Neuwiedenthaler Straße alternativlos. Der Standort bietet Schulbau in Kernlage, dessen Standort dauerhaft besser zu erreichen ist und zudem eine bestehende Infrastruktur, die eine schnellere Realisierung ermöglichen soll. Gleichzeitig bedeutet dieser Standort aber für viele Schülergenerationen längere Schulwege.
Wichtig erscheint deshalb bei dieser Standortdebatte eine sorgfältige schnelle Abwägung und vor allem eine klare Begründung und Kommunikation der Standorteigenschaften
Die geplante sechszügige Schule mit 3-4-zügigem Gymnasium und 2-3-zügiger Stadtteilschule soll 2023/2024 starten Es ist nicht eine Entwicklung von zwei unabhängigen Schulen in einem Quartier, wie z.B. im Schulquartier Hanhoopsfeld, vorgesehen, sondern eine neuartige Campusschule. Der Begriff Campusschule ist allerdings als pädagogisches und schulplanerisches Konzept noch nicht bekannt und erfordert eine Klärung und Kommunikation von Konzept, Struktur und Management dieser Schule.
Der Begriff erhält allerdings aus dem hergestellten Bezug zur bereits vorhandenen Schule Heinrich-Hertz in Winterhude eine inhaltliche Orientierung. Ausgehend von dem langjährigen Modell einer erfolgreichen kooperativen Gesamtschule heißt es heute dort Stadtteilschule mit Gymnasialzug. Analog könnte man in Neugraben vielleicht von einem Gymnasium mit Stadtteilzug sprechen. Aber viel wichtiger sind inhaltliche Dimensionen wie der Bezug zur erwarteten Schülerschaft, Lernen unter einem Dach und die Vermeidung von vorschnellen Festlegungen auf einen Bildungsgang. Hierzu tragen auch Durchlässigkeiten, wie eine schulformunabhängige Beobachtungsstufe, die die Möglichkeit einer späteren Festlegung des Bildungsganges an einem Standort bietet, bei.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Behörde für Schule, und Berufsbeildung (BSB) in den Ausschuss Soziales, Bildung und Integration (SBI) einzuladen, um über endgültige Standortentscheidungen und deren Begründungen für die Campusschule Neugraben zu berichten. Ferner bitten wir um einen Bericht über das pädagogisches Konzept und dessen Bezug zur erwarteten Schülerschaft und über Struktur und Management dieses neuen Schultyps.
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