22-1106

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Sicherstellung wirksamer Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen und Stärkung personeller Ressourcen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 04.11.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.26

Sachverhalt

Mehr Schutz und Ausbau von Grünflächen, Bodenentsiegelung und eine blau-grüne Infrastruktur gelten als zentral für die notwendige Anpassungen an den Klimawandel.

Im Sommer 2024 empfahl der Hamburger Klimabeirat unter anderem

ein Entsiegelungskonzept, um zusätzliche Grünflächen mit gesundheitsfördernder Aufenthaltsqualität für Freizeit, Kühlung und Regenwasserversickerung bereitzustellen.

die Vergrößerung des Baumbestands in Hamburg und Sicherung des Altbaumbestands.[1]

Die „Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel“ sieht u.a. vor, dass „versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, entsiegelt und wiederhergestellt werden“.[2] Als Rahmen soll hierfür auch das zu erstellende Entsiegelungspotenzialkataster dienen. In diesem Kontext ist der deutschlandweite Wettbewerb „Abpflastern“ zu erwähnen, der in Hamburg mit Unterstützung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausgetragen wird und Privatpersonen, Unternehmen, Initiativen und Vereine dazu aufruft, selbst genutzte Flächen zu entsiegeln bzw. öffentliche Flächen mit Entsiegelungspotenzial zu melden. Über 2.000 Beiträge wurden seit Start des Beteiligungsverfahrens im Frühjahr verfasst. (Siehe auch Drucksache 22-0464).

Ferner sieht die Klimaanpassungsstrategie vor, bei allen anstehenden Neu- und Umgestaltungen bzw. -planungen Potenziale zur Entsiegelung zu nutzen.[3]

Im Bezirk Harburg finden gemäß des im Jahr 2021 veröffentlichten Integrierten Klimaschutzkonzeptes Anpassungen an den Klimawandel im Bereich der Stadtentwicklung laufend statt.[4] Für die wirksame Umsetzung vereinbarter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wie Entsiegelung und die Pflege und Vergrößerung des Baumbestandes, sind ausreichende Mittel sowie personelle Ressourcen notwendig. Das schließt Stellen für Arbeitnehmer:innen für den Mehrbedarf im Bereich Stadtgrün, die sowohl die Pflege und Kontrolle von Bäumen im öffentlichen Raum wie auch Nachpflanzungen sicherstellen, mit ein.

Der mit den Rahmenzuweisungen Grün und Gewässer befasste Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz betrachtet die zur Verfügung gestellten Mittel insgesamt für nicht auskömmlich.[5]

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung,

1. sich anlässlich der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 gegenüber der zuständigen Fachbehörde und dem Senat dafür einzusetzen, dass für zu entsiegelnde Flächen auskömmliche Mittel für die ökologisch wirksame Begrünung und deren Pflege sichergestellt sind.

2. sich für eine personelle Verstärkung in den zuständigen Fachabteilungen einzusetzen, um die Pflege bestehender Grünflächen sowie die Neupflanzung und Pflege von Bäumen langfristig sicherzustellen.

3. zu prüfen, welche prioritären Handlungsbedarfe nicht von den Regelaufgaben in den Fachhaushalten abdeckt sind und für die Verstärkungsmittel aufgrund ihrer Dringlichkeit und Weichenstellung für die Klimaanpassung zur Verfügung gestellt werden sollten.



[1]d-klimapolitische-empfehlung-5-2024-data.pdf

[2]Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) § 8 Berücksichtigungsgebot

[3]Drucksache 22/18165

[4]pdf-ikk-harburg-bericht-data.pdf

[5]Drucksache - 22-0505

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.11.2025
Ö 7.26
Lokalisation Beta

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