22-1396

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Sicheres Sylvester für alle - Keine reinen Knallkörper in Harburg und Schutz brandempfindlicher Gebäude (Zusatzantrag zu Drs. 22-1364)

Antrag

Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 41.1

Sachverhalt

Farbenfrohes Feuerwerk stellt für viele Bürger*innen einen festen Bestandteil der Silvesternacht dar und wird wegen seiner ästhetischen Wirkung geschätzt.

Neben Pyrotechnik die Farb- und Lichteffekte erzeugt, werden auch Sprengkörper der Kategorie F2 verkauft, deren einziger Zweck in der Erzeugung eines lauten Knalls liegt (Knallkörper). Diese Knallkörper werden von einem erheblichen Teil der Bevölkerung als störend wahrgenommen und bergen ein erhöhtes Risiko als Waffe zweckentfremdet zu werden. Wegen des zunehmenden Missbrauchs dieser Knallkörper als Waffen hat die Gewerkschaft der Polizei Berlin eine Petition für ein bundesweites „Böllerverbot“ gestartet (https://innn.it/boellerverbot), die mit über 3,44 Millionen Unterstützenden die aktuell größte Petition Deutschlands darstellt.

Im Gegensatz zu Feuerwerkskörpern, die Licht- und Farbeffekte erzeugen und damit einen kulturellen Mehrwert besitzen, dienen Knallkörper ausschließlich der Lärmerzeugung. Sie tragen nicht zu einer festlichen Atmosphäre bei, erhöhen aber in erheblichem Maße das Risiko für Verletzungen und Sachschäden. Jährlich kommt es zu einer Vielzahl schwerer Hand- und Augenverletzungen, die oftmals auf unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Produktqualität zurückzuführen sind. Darüber hinaus führt die erhebliche Lärmintensität dieser Knallkörper zu gesundheitlichen und psychischen Belastungen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen, Personen mit Traumafolgestörungen sowie für Haus- und Wildtiere.

Ein Untersagen des Abbrennens reiner Knallkörper würde der Polizei die Durchsetzung des bestehenden Verbots der Verwendung von illegalen Knallkörpern der Kategorien F3 und F4 deutlich erleichtern, da missbräuchlich verwendete Knallkörper nicht länger von erlaubten Produkten abgegrenzt werden müssten und somit ein sofortiges Einschreiten möglich wäre, bei dem auch die Knallkörper sichergestellt werden könnten.

Um allen Harburger*innen in Zukunft ein sicheres Sylvester zu ermöglichen, sollen die bestehenden Möglichkeiten des Sprengstoffrechts genutzt werden. Ein weitergehendes, räumlich begrenztes Verbot auf einzelne Stadtteile ist der falsche Weg. Es wäre leicht in benachbarte Stadtteile ausweichen, in denen der Polizei dieselben Eingriffsbefugnisse nicht zustehen. Zudem wäre ein generelles Verbot aller Feuerwerkskörper ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die verantwortungsvoll und friedlich mit Pyrotechnik feiern.

Daneben besteht eine staatliche Pflicht, brandempfindliche Anlagen und Gebäude durch die Einrichtung geeigneter Verbotszonen zu schützen (siehe Anlage). Ebenso müssen Naturschutzgebiete geschützt werden, die ebenfalls besonders gefährdet sind.

Kurzgutachten zu Feuerwerksverboten in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Feuerwerk/Kurzgutachten_Feuerwerksverbot.pdf

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende möge sich beim Senat dafür einsetzen,

1. dass § 24 Abs. 2 Nr. 2 1. SprengV auf den gesamten Bezirk Harburg, andernfalls so weit wie möglich, angewandt wird,

2. brandempfindliche Anlagen und Gebäude nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 1. SprengV geschützt werden

3. das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe von Naturschutzgebieten untersagt wird.

4. Über die Ergebnisse soll spätestens im dritten Quartal 2026 im MOBI berichtet werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.01.2026
Ö 41.1
Lokalisation Beta

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