Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Igel durch Nachtfahrverbot für Mähroboter besser schützen
Der Igel, genauer gesagt der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus), wurde bei der Wahl der Deutschen Wildtier Stiftung zum Wildtier des Jahres 2024 gewählt. Das stachelige Säugetier lebt der Stiftung zufolge inzwischen deutlich häufiger in Gärten und Grünanlagen in Siedlungsgebieten als in der Agrarlandschaft, in der es längst nicht mehr so viele Hecken, Knicks und Gehölze gibt wie früher einmal. Doch auch in aufgeräumten Gärten mit zunehmender Versiegelung, Schotter-„Gärten“, kurzgeschorenem Rasen und unüberwindbaren Zäunen hat es das nachtaktive Stacheltier nicht leicht. Inzwischen steht der Igel in der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere. Diese Kategorie umfasst laut Rote-Liste-Zentrum „Arten, die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „Gefährdet“ wahrscheinlich.“
Mit Hecken, Sträuchern, Haufen aus Laub und Reisig, wilden Ecken im Garten, insektenfreundlichen Pflanzen und dem Verzicht auf Pestizide können wir dem Igel helfen. In solchen naturnahen Gärten findet der Einzelgänger Würmer, Spinnen und Insekten als Nahrung, einen Unterschlupf für den Winterschlaf und im Sommer ein Versteck für seinen Nachwuchs. Damit das Stacheltier sein Revier auf seinen nächtlichen Wanderungen gut durchstreifen kann, sind Hecken oder Gehölzstreifen als Grundstückseinfriedung ideal. Werden Zäune aufgestellt, sollten sie für Igel einige Durchschlupfmöglichkeiten von etwa 13 x 13 Zentimeter bieten.
Gegen seine natürlichen Feinde wie den Fuchs schützen den Igel seine über 5.000 Stacheln. Wittert der Igel Gefahr, rollt er sich zu einer Kugel zusammen und stellt die Stacheln auf. Leider hilft diese Überlebensstrategie nicht gegen die modernen Feinde des Igels wie Autos, Rasentrimmer und Mähroboter. Beim Einsatz von Rasentrimmern sollten Benutzende daher stets besondere Vorsicht walten lassen und die Einsatzstelle vorher gründlich auf Igel und andere Tiere absuchen, insbesondere unter Hecken und an Gehölzrändern, wo sich Igel tagsüber gern verstecken und schlafen. Besser noch sind Hand-Rasenschneider, bei denen man die Einsatzstelle besser im Blick hat.
Eine besondere Gefahr für Igel, aber auch für Blindschleichen, Eidechsen und Kröten, Grashüpfer und Spinnen sind Mähroboter, die in der Nacht oder Dämmerung fahren gelassen werden. Eine Studie aus dem Jahr 2021 der Universitäten Aalborg in Dänemark und Oxford in Großbritannien zeigte, dass keiner der 18 getesteten Mähroboter unterschiedlicher Hersteller einen Igel vor dem Aufprall erkennen konnte, eingebauten Kameras und Sensoren zum Trotz. Für den Test wurden Kadaver kurz zuvor verstorbener Igel eingesetzt, an denen die rotierenden Klingen teils Schnittwunden, teils aber auch schwerste Verletzungen wie Amputationen und aufgeschlitzte Bäuche hinterließen.
Um das Risiko einer Begegnung von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren im Garten und einem Mähroboter zu minimieren, sollten Mähroboter daher nur tagsüber fahren, möglichst unter Aufsicht und nach vorherigem Absuchen der zu mähenden Fläche. Ein Einsatz in der Nacht sowie der Abend- und Morgendämmerung sollte gänzlich ausgeschlossen werden.
Um dem Igel und zahlreichen anderen Tieren wie Lurchen und Insekten im Garten zu helfen, ist es zudem sinnvoll, Inseln und Säume nicht regelmäßig zu mähen und hier Wildblumen und Kräutern einen Raum zum Wachsen zu geben. Falls ein Mähroboter eingesetzt werden soll, sollten die Kabel für die Begrenzung des Mähgebietes daher so verlegt werden, dass solche Wildblumen- und Kräuter-Inseln oder Wiesesäume nicht durch den Roboter befahren werden.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich für ein bezirkliches Verbot für das Betreiben von Mährobotern zwischen 17 und 8 Uhr einzusetzen oder sich bei der der zuständigen Behörde für eine landesweite Regelung einzusetzen. Dieses soll in einer Informationskampagne des Bezirksamts gemeinsam mit Tipps zum Schutz des Igels (wie im Sachverhalt genannt) und für eine naturnahe Gartengestaltung mit wilden Ecken, Laub- und Reisighaufen sowie Wildrasenflächen kommuniziert werden. In diesem Zusammenhang sollte zudem für die vom Bezirksamt selbst bewirtschafteten Flächen geprüft werden, ob solche Maßnahmen hier durchgeführt, verstärkt und durch eine Beschilderung zum Nachmachen anregen können.