Antrag der FDP-Fraktion: Vorkauf von Karstadt rückgängig machen und stattdessen Investitionen in Gewerbeimmobilien attraktiver machen
Letzte Beratung: 05.12.2023 Bezirksversammlung Harburg Ö 11
Ende September haben sich Vertreter der Bezirks- und Landespolitik die Bezirksamtsleiterin und der Finanzsenator medienwirksam über den Kauf des Karstadt-Areals gelobt. Dieser Kauf wurde durch die Ausübung des Vorkaufsrechts der Stadt vorgenommen, bei dem der eigentliche Käufer des Areals ausgestochen wurde. Gekauft wurde das Areal ohne konkreten Plan. Im Abendblatt wird die Bezirksamtsleiterin wie folgt zitiert: „Es war und ist mir ein Anliegen, dass das Gebäude in Hinblick auf Nutzung und Gestaltung offen betrachtet wird, um für die Harburgerinnen und Harburger eine attraktive und für die Zukunft angepasste Innenstadt entstehen zu lassen.“
Wie sich später herausstellte, wurde das Areal offenbar deutlich unter Wert erworben. Anders, wie sonst üblich, hat die Stadt den Preis auf Grundlage eines Gutachtens festgelegt. Sie hat nicht, wie sonst üblich, dem Verkäufer den gleichen Preis geboten, den er durch den eigentlichen Kaufvertrag erhalten hätte.
Im Stadtentwicklungsausschuss wurde am 13. November berichtet, dass der Verkäufer Rechtsmittel eingelegt hat. Die Stadt möchte mit einem neuen Gutachten nachbessern, der Ausgang ist offen. Sicher ist, dass dieser Prozess den Steuerzahler viel Geld kosten und Investoren nachhaltig abschrecken wird.
Das Verhalten des Senats und der Bezirksverwaltung fördert den Leerstand in Harburg sogar. Aus Angst, Immobilien unter Wert an die Stadt verkaufen zu müssen, dürften sich viele Eigentümer eher mit einem Leerstand abfinden, als zusätzliche Verluste zu riskieren.
Die Fraktion der Freien Demokraten hat frühzeitig auf das Risiko hingewiesen und als einzige Fraktion die Ausübung des Vorkaufsrechts öffentlich kritisiert. Es ist für Harburg besser, nicht in privatwirtschaftliche Verkäufe einzugreifen. Das verhindert hohe Kosten für die Steuerzahler und sichert das Vertrauen in den Standort Harburg. Der Senat und die Bezirksverwaltung sollten daher schnellstmöglich die Ausübung des Vorkaufsrechts rückgängig machen und weiteren Schaden vom Bezirk abwenden.
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, Gespräche mit den zuständigen Fachbehörden über die Rücknahme der Ausübung des Vorkaufsrechts für das Karstadt-Areal zu führen. Außerdem soll ein Konzept erarbeitet werden, dass Investitionen in Gewerbeimmobilien attraktiver macht und für ein attraktives Nutzungsumfeld sorgt. Dieses Konzept ist der Bezirksversammlung bis zum 30. August 2024 vorzulegen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.