Antrag der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski betr. Flüchtlingspolitik im Bezirk Harburg
Seit drei Jahren befasst sich die Harburger Bezirksversammlung, mit der Schaffung von Plätzen in der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Harburg.
Dem Wunsch die Flüchtlinge und Wohnungslosen dezentral und sozialverträglich unterzubringen, wird seitdem in aller Regelmäßigkeit nicht gefolgt. Konstruktive Vorschläge der Opposition in der Harburger Bezirksversammlung und der Hamburgischen Bürgerschaft
wurden immer wieder abgelehnt.
Ein weiteres Thema in den letzten drei Jahren war, die Missachtung einer rechtzeitigen Beteiligung der Bezirksversammlung nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz.
Auch in diesem Punkt vertreten der Senat und die Harburger Bezirksverwaltung stets die Ansicht, dass eine Beteiligung im Rahmen der Mindestfrist von 4 Wochen ausreichend ist.
Die Beteiligung setzte in allen Fällen nicht zu einem Zeitpunkt ein, der als ergebnisoffen betrachtet werden konnte und hat damit die Bezirksversammlung nie in die Lage versetzt, die vorgeschlagenen Standorte ergebnisoffen zu prüfen.
Besonders die Zentralisierung von Einrichtungen in schwierigen Sozialräumen, wurde ohne ausreichende Prüfung der Gegebenheiten vor Ort umgesetzt.
Diese Vorgehensweise hat vielerorts, verständlicherweise, für Proteste gesorgt und trotzdem nicht zur Schaffung von ausreichend Plätzen geführt. Es mangelt an Plätzen in der Stadt. Nun greift der Senat zum letzten Mittel und hebelt mit Verweis auf das Polizeirecht, die Beteiligung der Bezirke und der Bezirksverwaltung aus. Begründet wird dies mit der Gefahrenabwehr und drohender Obdachlosigkeit. Dabei unterscheidet der Senat nicht zwischen einer temporären, humanitären Hilfe (Ausbau der Plätze in der ZEA) und der Einrichtung von mittel- und langfristigen Einrichtungen der Öffentlichen Unterbringung. Am 18. September hat die Senatskommission eine Liste von Standorten unter Anwendung des Polizeirechts (SOG) beschlossen, ohne Beteiligung der BV.
Die dort aufgeführten Standorte, bedeuten eine massive Konzentration von Einrichtungen im Sozialraum Harburg Kern / Hafen. In der Senatskommission wurden durch die Harburger Verwaltung keine Bedenken gegen die Standorte geäußert.
Auch hier wurde nicht berücksichtigt, ob es sich um eine temporäre Einrichtung handelt oder um eine mittel – bis langfristige. Diese Vorgehensweise schafft keine Akzeptanz in der Bevölkerung und birgt die Gefahr, dass einzelne Sozialräume mit der hohen Anzahl von Plätzen überfordert sind.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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