20-0199

Antrag der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski betr. Die Freilichtbühne im Harburger Stadtpark

Antrag

Sachverhalt

Die Freilichtbühne im Harburger Stadtpark wurde mit Mitteln in Höhe von 120.000 € aus dem Sanierungsfond 2020 restauriert und wiedereröffnet.

In der Vergangenheit konnten viele Veranstaltungen wegen Einschränkungen bei der Nutzungsdauer nicht auf der Freilichtbühne stattfinden. Grund hierfür ist ein bestehender Nutzungskonflikt mit den Anwohnern. Dem steht ein großes öffentliches Interesse, an attraktiven Veranstaltungen im Harburger Stadtpark gegenüber.

Die investierten Steuergelder und die mangelnden Alternativen an attraktiven Veranstaltungsflächen im Bezirk Harburg, erfordern in Zukunft eine stärkere Nutzung der Freilichtbühne.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert die derzeitige Nutzungsregelung für die Freilichtbühne im Harburger Stadtpark zu überarbeiten, mit dem Ziel die Anzahl und die Dauer der Veranstaltungen zu erhöhen. Ein Entwurf soll dem Regionalausschuss Harburg bis zur Januarsitzung 2015 vorgelegt werden. Die Anwohner sollen vorab rechtzeitig beteiligt werden und über den Sitzungstermin informiert werden.

 

 

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