20-0337

Antrag der Abg. C. Schuster und V. Pawlowski betr. Lebenswerter Bezirk Harburg - Einrichtung eines Bürgerfonds für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks

Antrag

Sachverhalt

Die Menschen in unserer Stadt dazu zu befähigen, sich zu engagieren, zu identifizieren, Verantwortung für sich und Ihre Mitmenschen zu übernehmen und Ihren Stadtteil mitzugestalten,  dies alles sind Ziele einer modernen, bürgernahen Politik.

Soziale, kulturelle und ehrenamtliche Tätigkeiten sind für die Gesellschaft unerlässlich. Die Stadt kann diese Bereitschaft fordern und muss sie dementsprechend fördern. Souveräne Bürger erwarten dabei aber auch Chancen und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Sie wollen selbst entscheiden und sich aus der Mitte unserer Gesellschaft für die Gesellschaft engagieren. Oftmals fehlt es Ihnen jedoch dazu an den passenden Rahmenbedingungen. Mit der Einrichtung eines Bürgerfonds soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürgern in unserem Bezirk zu fördern. Der Fonds bietet Ihnen die Möglichkeit in einen Wettbewerb um die besten Ideen zu treten. Projekte ins Leben zu rufen, die zur Attraktivitätssteigerung des Bezirks beitragen und von der Nachbarschaft unterstützt werden. Über die Vergabe der Mittel soll eine Jury entscheiden die sich primär aus den Bewohnern des Bezirks zusammensetzt. Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, der Bezirk setzt nur die Rahmenbedingungen fest und leistet Unterstützung bei der Umsetzung.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung beschließt die Einrichtung eines Bürgerfonds in Höhe von 100.000 € aus Mitteln des Förderfonds Bezirke.
  2. Der Fonds fördert Projekte die einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung und Verbesserung der Lebensqualität im Bezirk leisten.
  3. Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist die Erbringung eines Eigenanteils, von mindestens 25% der Projektkosten.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit jeweils einem Vertreter der Parteien in der Harburger Bezirksversammlung, die Vergaberichtlinien zu erarbeiten und diese der Bezirksversammlung bis zur Juni Sitzung 2015 vorzulegen.
  5. Über die Vergabe der Mittel des Bürgerfonds entscheidet eine Jury, die sich zu mindestens 60 % aus Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks zusammensetzt - die per Zufallswahl aus dem Einwohnermelderegister für die Mitarbeit in der Jury - ermittelt werden sollen.

 

 

 

Lokalisation Beta

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