Antrag CDU betr. Zuordnung von Altlasten zur Bootswerft Peter Knief
Letzte Beratung: 30.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.13
Die Bootswerft Peter Knief ist ein in der Fachwelt hoch anerkannter jahrzehntealter Harburger Traditionsbetrieb.
Mit der geplanten Deicherhöhung muss die Werft leider aufgegeben werden, da von Seiten der Stadt die kostengünstige Variante der einfachen Erhöhung durch Aufschüttung durchgeführt werden soll.
Mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs wird automatisch die Beschaffenheit des Bodens betrachtet, um ggf. vorhandene Altlasten bewerten zu können.
Der Betrieb der Werft hatte zwei Standorte, die dabei in Betracht kommen: Den ursprünglichen Standort östlich der Süderelbbrücken und den jüngeren Standort des jetzigen Werftbetriebs mit Werkstatt, welcher durch die Deicherhöhung betroffen ist.
Bei Bodenuntersuchungen wurden offenbar Substanzen gefunden, die eine Altlast vermuten lassen. Daher ist jetzt zu klären, inwiefern diese Befunde tatsächlich der Bootswerft Peter Knief angelastet werden können oder ob die Substanzen von dem vorherigen Nutzer Strom- und Hafenbau verursacht wurden. Dieser Nachweis ist von staatlicher Seite durchzuführen. In erster Linie ist der Eigentümer (hier ebenfalls der Staat) als Verursacher dann für die Altlast verantwortlich. Bei verpachteten Objekten kann der Eigentümer ggf. den Pächter zur Verantwortung ziehen. Damit ist die Hansestadt Hamburg zuallererst wesentlich verantwortlich.
Stattgefundene Verunreinigungen sind entsprechend zu bewerten und dem Verursacher eindeutig zuzuordnen, erst dann kann eine Weiterbelastung an den Betreffenden erfolgen. Bisher hat angeblich der Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) eine Abschätzung durchgeführt und offenbar die gesamten Altlasten der Werft Peter Knief angelastet, wodurch u.a. die Entschädigung für die aufgrund der angestrebten Deicherhöhung erforderliche Aufgabe des Werftbetriebes sehr stark verringert würde, während auf Seiten der Stadt ggf. Kosten gespart würden. Aufgrund der im Raum stehenden Befürchtung, dass in diesem Fall im erweiterten Kontext von städtischen Deicherhöhungsmaßnahmen einem traditionsreichen Harburger Betrieb ohne ausreichende Begründung und damit ungerechtfertigt erhebliche Lasten auferlegt werden, entsteht zeitnaher Klärungsbedarf ebenso wie zu der Frage um welche Altlasten es sich in diesem Fall konkret handelt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, auskunftsfähige Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um den Sachverhalt möglicher Altlasten auf den Standorten der Bootswerft Peter Knief zu erläutern (besteht ein entsprechendes Gutachten; um welche Stoffe handelt es sich; aus welcher Tiefe stammen die Proben etc.), im weiteren die Zuordnung der Altlasten zum Verursacher darzustellen und damit zu einer ausreichenden Klärung des Sachverhalts beizutragen.
Hamburg, am 15.06.2026
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