19-1694

Antrag CDU betr. Wahlpannen auch im Bezirk Harburg

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Ernst Hornung, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion

 

Bei der Bundestagswahl vom 22.09.2013 ist es insbesondere in Hamburg zu erheblichen Pannen bei der Feststellung des Endergebnisses gekommen. Dieses hat letztendlich dazu geführt, dass in Hessen, entgegen der Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses durch den Bundeswahlleiter nach Berichtigung der Hamburger Fehler, ein weiteres Ausgleichsmandat entstanden ist. Soweit berichtet, ist es auch im Bezirk Harburg bei der Feststellung des Wahlergebnisses zu Fehlern und Pannen gekommen.

 

Darüber hinaus liegen zahlreiche Beschwerden über die Durchführung der Wahl vor. Diese beziehen sich auf fehlende Behindertengerechtigkeit von Wahllokalen, unverständliche Festlegung der Wahllokale und Stimmbezirke, Mängel beim Versand von Briefwahlunterlagen usw.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den Kreiswahlleiter zu veranlassen, der Bezirksversammlung einen umfassenden schriftlichen Bericht über die Vorbereitung der Bundestagswahl, die Auswahl von Wahllokalen und die Schneidung von Stimmbezirken, die Durchführung der Briefwahl und die Feststellung des amtlichen Endergebnisses vorzulegen. Dabei sind Pannen und Auffälligkeiten ebenso mit Gründen darzustellen einschließlich Abhilfemöglichkeiten und -maßnahmen, wie auch etwaige Beschwerden von Wahlberechtigten unabhängig von förmlichen Rechtsmitteln.

 

Ralf-Dieter Fischer             

Fraktionsvorsitzender

Hamburg, am 11.10.2013

 

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