Antrag CDU betr. Planung der Tempo-30-Zone in der Straße "Am Frankenberg" überarbeiten - Verkehrsfluss erhalten
Im Rahmen der ersten Verschickung zur geplanten Umgestaltung der Straße „Am Frankenberg“ ist vorgesehen, zur Umsetzung der Tempo-30-Zone mehrere Fahrbahneinengungen („Nasen“) einzubauen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist diese Planung kritisch zu bewerten.
Die Straße „Am Frankenberg“ ist bereits heute durch einen hohen Parkdruck geprägt.
Die entlang der Fahrbahn abgestellten Fahrzeuge führen schon jetzt dazu, dass der Verkehrsfluss eingeschränkt wird und Begegnungsverkehre nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich sind.
Die zusätzlich vorgesehenen Fahrbahneinengungen würden den ohnehin schwierigen Verkehrsablauf weiter verschlechtern.Die parkenden Fahrzeuge übernehmen bereits heute faktisch die Funktion von Verkehrsberuhigungselementen.
Weitere bauliche Einengungen erscheinen daher weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner aufgrund der Grundstückszuschnitte keine Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge auf privaten Stellflächen, in Vorgärten oder auf dem eigenen Grundstück unterzubringen. Der öffentliche Parkraum ist daher von besonderer Bedeutung.
Die CDU-Fraktion unterstützt das Ziel einer sicheren Verkehrsführung und einer angemessenen Geschwindigkeitsreduzierung.
Dieses Ziel kann jedoch mit deutlich weniger Eingriffen in den Verkehrsablauf erreicht werden. Insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) erscheint eine einzelne Fahrbahneinengung sinnvoll und ausreichend.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, die vorgelegte Planung für die Tempo-30-Zone in der Straße „Am Frankenberg“ zu überprüfen und die Anzahl der vorgesehenen Fahrbahneinengungen („Nasen“) deutlich zu reduzieren.
Es soll geprüft werden, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit lediglich eine einzelne Fahrbahneinengung im Bereich des vorhandenen Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) umgesetzt werden kann.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (PK 46) wird gebeten, die Planung fachlich zu bewerten und hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Die Angelegenheit ist unter Beteiligung der genannten Behörden im Mobilitätsausschuss vorzustellen und zu beraten.
Hamburg, am 11.06.2026
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