20-1081

Antrag CDU betr. Ordnungsgemäße Baugenehmigungsverfahren bei Flüchtlingsunterkünften

Antrag

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Uwe Schneider, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion

 

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren bezüglich einer nach Polizeirecht geplanten Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Nord entschieden, dass grundsätzlich im Falle der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften im Rahmen der öffentlich rechtlichen Unterbringung das Polizeirecht nicht anwendbar ist, sondern ordentliche Baugenehmigungsverfahren einschließlich Nachbarbeteiligung durchzuführen sind. Diese Entscheidung ist in ihren Grundzügen auch auf zahlreiche andere Unterkünfte anzuwenden, die der Senat unter Ausschaltung eines ordentlichen Baugenehmigungsverfahrens nach Polizeirecht beschlossen hat.