20-1203

Antrag CDU betr. Kunstwerke in Dienstgebäuden des Bezirksamtes

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer und Robert Timmann (CDU) und Fraktion

 

In den vergangenen Jahrzehnten haben immer wieder Künstler in Harburg gearbeitet und sehr häufig Ihre Werke im Rathaus oder anderer Stelle ausgestellt. Dabei sind viele Kunstwerke dem Bezirksamt übereignet worden.

 

Darüber hinaus ist es in Hamburg üblich, dass Museen Kunstgegenstände aus Ihrem Fundus, die nicht für die Dauerausstellung benötigt werden, für öffentliche Gebäude ausleihen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung möge im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung einen Bericht darüber geben,

 

  1. Welche Kunstwerke sich im Eigentum des Bezirksamtes Harburg befinden?
  2. In welchen öffentlich zugänglichen oder sonstigen Diensträumen sich diese befinden?
  3. Welche Kunstwerke dem Bezirksamt von Museen oder Dritten für die Ausstellung in Diensträumen ausgeliehen sind und wo diese sich befinden?
  4. In welchem Umfang es gegebenenfalls zu Austausch von Kunstwerken kommt und wer dieses veranlassen kann?
  5. Gibt es ein Inventarverzeichnis?

 

 

Hamburg, am 07.01.2016

Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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