Antrag CDU betr. Herstellung von Stellplätzen bei Wohnungsbauten gemäß § 48 HBauO
Antrag der Abgeordneten Martin Hoschützky, Florian Klein, Helga Stöver (CDU)
und Fraktion
Mit dem Dritten Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung vom 28. Januar 2014 wurde eine neue Regelung zum Nachweis von Stellplätzen bei Wohnungsbauten geschaffen. Gemäß § 48 a, 1 a Satz 1 Hamburgische Bauordnung (HBauO) in der Fassung vom 1.2.2014, gilt die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge abweichend von Absatz 1 nicht mehr für Wohnungen oder Wohnheime.
Nach Satz 2 entscheiden bei Wohnungen oder Wohnheimen nunmehr die Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang, wobei sie neben dem Stellplatzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner, den örtlichen Verkehrsverhältnissen, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen sollen.
Bis dahin war die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für Wohnungen oder Wohnheime zwingend vorgeschrieben.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Verwaltung wird gebeten, im Stadtplanungsausschuss darüber zu informieren, wie viele Stellplätze bei den im Zeitraum Oktober 2014 bis März 2015 genehmigten Vorhaben zur Errichtung von Wohnungen bzw. Wohnheimen in Summe hätten nach altem Recht genehmigt bzw. nachgewiesen werden müssen, wie viele Stellplätze die Bauherren nach neuem Recht freiwillig beantragt haben und ob sich räumliche Schwerpunkte bei der Genehmigung von Bauvorhaben, bei denen die Bauherren auf die Herstellung von Stellplätzen verzichtet haben, herausgebildet haben. Weiterhin möge darüber berichtet werden, inwiefern sich die Herstellung von Stellplätzen bei Ein-, Zwei-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern durch die Bauherren unterschiedlich gestaltet.
Die Verwaltung wird gebeten, im Herbst d.J. diese Berichterstattung für die Quartale II und III/2015 fortzusetzen.
Hamburg, 05.03.2015
Ralf-Dieter FischerMartin Hoschützky
FraktionsvorsitzenderFlorian Klein
Helga Stöver
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.