22-1364

Antrag CDU betr. Harburger Silvesternacht: Sicherheit durchsetzen - Einsatzkräfte schützen

Antrag

Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.36

Sachverhalt

Die Silvesternächte der vergangenen Jahre haben im Kerngebiet des Bezirks Harburg eine besorgniserregende Entwicklung aufgezeigt. Was als friedliches Feiern geplant war, schlägt in Teilen des Bezirks immer häufiger in Aggression und bewusste Gefährdung um. Besonders dasPhoenix-Viertel sowie zentrale Verkehrsknotenpunkte haben sich zu Schwerpunkten entwickelt, in denen die öffentliche Sicherheit massiv bedroht ist.

Der Missbrauch von Pyrotechnik als Waffe gegen Mitmenschen, Polizeibeamte und Rettungskräfte der Feuerwehr ist vollkommen inakzeptabel und erfordert eine klare Antwort des Rechtsstaates. Neben der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben führt das unkontrollierte Abfeuern von Feuerwerkskörpern in engen Straßenzügen regelmäßig zu Sachschäden an Wohnhäusern, Fahrzeugen und der öffentlichen Infrastruktur.

Die CDU bekennt sich zur Tradition des Silvesterfeuerwerks für verantwortungsbewusste Bürger. Dort jedoch, wo die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann und Einsatzkräfte bei ihrer lebenswichtigen Arbeit behindert, beschossen oder angegriffen werden, muss der Bezirk durch räumlich begrenzte Verbote und eine konsequente Null-Toleranz-Strategie die Hoheit über den öffentlichen Raum zurückgewinnen. Es darf in Harburg keine rechtsfreien Räume geben auch nicht in der Silvesternacht.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, unter Einbeziehung der Polizei Hamburg und der Behörde für Inneres und Sport folgende Maßnahmen für den kommenden Jahreswechsel umzusetzen:

  1. Einrichtung von Verbotszonen an Schwerpunkten:r die Silvesternacht sind strikte Verbotszonen für das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik in folgenden Bereichen auszuweisen und konsequent durchzusetzen:
    • Phoenix-Viertel: Aufgrund der dichten Bebauung und der massiven Vorfälle in der Vergangenheit.
    • Zentrale Verkehrsknotenpunkte: Insbesondere der Harburger ZOB, der Bereich um den Bahnhof Harburg sowie der Bereich Harburg-Rathaus, um Passanten und Reisende zu schützen.
  2. Schutz des Harburger Binnenhafens: Zum Schutz der historischen Bausubstanz sowie der dort liegenden Schiffe sind die bestehenden Abstandsregeln für Feuerwerk strikt zu kontrollieren und ggf. durch lokale Verbotszonen zu flankieren.
  3. Verstärkte Präsenz und Videoüberwachung: Das Bezirksamt setzt sich bei der Innenbehörde dafür ein, dass an den genannten Brennpunkten und den ohnehin bekannten Schutzbereichen (Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen, Kirchen sowie brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Reetdachhäuser, Tankstellen)) die polizeiliche Präsenz deutlich erhöht wird. Zudem ist zu prüfen, ob mobile Videoüberwachung zur Beweissicherung bei Angriffen auf Einsatzkräfte eingesetzt werden kann.
  4. Konsequente Strafverfolgung: Das Bezirksamt wirkt auf die zuständigen Stellen ein, dass Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sowie Angriffe auf Beamte ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht und beschleunigt verfolgt werden, um eine spürbare Abschreckungswirkung zu erzielen.

Hamburg, am 09.01.2026

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.01.2026
Ö 7.36
Lokalisation Beta
Harburg

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