Antrag CDU betr. Gesetzesänderung für nicht endgültig hergestellte Straßen
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Auf Drängen des Rechnungshofes und der Finanzbehörde sollen in Hamburg die Straßen endgültig hergestellt werden, die in der Vergangenheit noch nicht abgerechnet werden konnten, weil kein vollständiger plangemäßer Ausbau erfolgt ist. In Harburg sind von dieser Forderung, die die Finanzbehörde übernommen hat, 70 Straßen betroffen. Die ursprünglichen Planfeststellungen liegen zum Teil Jahrzehnte zurück und sind weitgehend überholt. Bei vielen Straßen haben sich die verkehrlichen Notwendigkeiten zwischenzeitlich vor Ort verändert. In vielen Fällen dürften auch Fragen der Verkehrssicherheit und gestärktes Umweltbewusstsein aktuell zu Veränderungen führen.
Leider besteht bisher gesetzlich nicht die Möglichkeit, Teilabrechnungen für bereits erfolgten Straßenausbau vorzunehmen. Wäre dieses möglich, könnte den Haushaltsinteressen von Rechnungshof und Finanzbehörde Rechnung getragen werden. Ebenso würde die Gerechtigkeitslücke zwischen den Anwohnern, die bereits zu Anliegerbeiträgen herangezogen worden sind und den vom zukünftigen Ausbau Betroffenen geschlossen werden.
Letztlich könnte bei einer möglichen Teilabrechnung in vielen Fällen jeglicher weiter den Haushalt belastender Ausbau unterbleiben.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Finanzbehörde in Verbindung zu setzen, um prüfen zu lassen, ob eine Änderung des Rechtes der Anliegerbeiträge, insbesondere des HWG möglich und umsetzbar ist, die zukünftig auch eine Teilabrechnung noch nicht endgültig fertiggestellter Straßen ermöglicht.
Hamburg, am 05.02.2015
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
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