Antrag CDU betr. Fährlinie Bezirk Harburg - Altona
Letzte Beratung: 27.09.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.2
Die anhaltenden Störung des S-Bahnverkehrs hat wieder gezeigt, dass Alternativen zum Nadelöhr S-Bahnlinie S3 / S31 / S32 geschaffen werden müssen. Aber auch unabhängig von derartigen unzumutbaren Einschränkungen ist das ÖPNV Netz dringend zu überarbeiten, was die Anbindung des Bezirkes Harburg angeht.
Neben weiteren Elbquerungen per Schiene und Radwegen sollte auch das Wasserstraßennetz Berücksichtigung finden.
Hamburg verfügt über ein großes Wasserstraßennetz, welches bis nach Harburg reicht. Fährlinien gibt es im Bezirk allerdings nur wenige.
Die Fährline 61 verkehrt zwischen Neuhof, Waltershof über Altona bis zu den Landungsbrücken. Die Fahrzeit beträgt ca. 10 Minuten von Waltershof nach Altona. Eine Verlängerung der Linie bis zur Kattwykbrücke dürfte die Fahrzeit um ca. maximal 10-15 Minuten verlängern.
Die Kattwykbrücke ist mobil sehr gut erreichbar. Fahrradwege und Straße führen dorthin. Ein Fähranleger wäre zum Beispiel in diesem Bereich denkbar. Hierhin könnten neben Fahrradfahrern auch PKW und Busse gelangen. Für Moorburger wäre der Anleger sogar zu Fuß läufig erreichbar.
Auch in Hinblick auf den Umbau des vorhandenen Kohlekraftwerkes zu einem modernen Elektrolysewerk ist eine Anbindung des Gebietes an den ÖPNV durchaus förderlich. Ein moderner Standort erwartet auch eine moderne zeitgemäße Infrastruktur.
Neben normalen Fähren könnten auch Schnellschiffe wie Katamarane dorthin verkehren.
Eine weitere Anbindung an den Harburger Binnenhafen oder bis zur Harburger Schleuse sollte ebenso in Betracht gezogen werden. Hier könnte eine separate Linie verkehren, die im Ring den Bereich der Kattwykbrücke mit Harburg (Alte Elbbrücke) verbindet.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen, um durchzusetzen, dass der Bezirk Harburg an den Bezirk Altona über das Wasserstraßennetz angeschlossen wird.
Dabei soll eine Verbindung zwischen dem Bereich Kattwykbrücke und Altona z. B. in Form einer Verlängerung der Fährlinie 61 oder über eine separate Schnellfähre (Katamaran) favorisiert betrachtet werden. Zusätzlich ist eine geeignete Fährverbindung z.B. als Ringlinie Harburger Binnenhafen und Kattwykbrücke zu prüfen.
Über den aktuellen Stand der Prüfungen und das vorläufige Ergebnis ist die Bezirksversammlung bis Dezember 2022 zu unterrichten.
Hamburg, den 06.09.2022
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