19-1976

Antrag CDU betr. Bewachung untergebrachter Sicherungsverwahrter in Moorburg II

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Ernst Hornung, Dr. Antje Jaeger (CDU) und Fraktion

 

Im Rahmen der gegen die Wünsche der Moorburger Bevölkerung und großer Teile der Bezirksversammlung erfolgten Unterbringung von ehemaligen Sicherungsverwahrten in Moorburg hat der Senat durch ausdrückliche Erklärungen von mehreren Staatsräten garantiert, dass zwecks Ausschließung von Gefährdungslagen eine „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ durch Polizeikräfte erfolgt.

 

Da offenbar zwischenzeitlich versäumt worden ist, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, die dieses ermöglichen, zu schaffen, hat auf Antrag eines Betroffenen das Verwaltungsgericht Hamburg die „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ eines ehemaligen Sicherungsverwahrten für rechtlich nicht zulässig gehalten. Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, jedoch müssen unverzüglich für den Fall, dass es auch in der Rechtsmittelinstanz Bestand haben sollte, Vorkehrungen zur Sicherung der Moorburger Bevölkerung und Einhaltung von Senatszusagen getroffen werden.

 

Nunmehr hat die Bürgerschaft in einem eiligen Verfahren ohne Überweisung in den zuständigen Fachausschuss und Durchführung einer sonst üblichen Expertenanhörung im Januar eiligst das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geändert, um die Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter durchgehend weiter zu ermöglichen.

 

Da im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Hamburg sowie anderer Judikate nicht sicher ist, ob die vorgenommene Änderung des SOG vor den Gerichten Bestand hat und weiterhin die durchgehende Überwachung ermöglicht, ist es erforderlich, gegebenenfalls Vorkehrungen zur Veränderung der tatsächlichen Situation zu treffen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für den Fall, dass die jetzt geschaffenen Rechtsgrundlagen für die „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ ehemaliger Sicherungsverwahrter rechtlich nicht ausreichend sein sollten, bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, durch die die Zusagen gegenüber der Moorburger Bevölkerung erfüllt werden können und rechtzeitig Alternativmöglichkeiten der Unterbringung außerhalb des Bezirks Harburg geprüft und deren Umsetzung vorbereitet werden.

 

 

Hamburg, am 06.02.2014

 

Ralf-Dieter Fischer              Ernst Hornung

Fraktionsvorsitzender              Dr. Antje Jaeger