19-1887

Antrag CDU betr. Bewachung untergebrachter Sicherungsverwahrter in Moorburg

Antrag

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Ernst Hornung, Dr. Antje Jaeger (CDU) und Fraktion

 

 

Im Rahmen der gegen die Wünsche der Moorburger Bevölkerung und großer Teile der Bezirksversammlung erfolgten Unterbringung von ehemaligen Sicherungsverwahrten in Moorburg hat der Senat durch ausdrückliche Erklärungen von mehreren Staatsräten garantiert, dass zwecks Ausschließung von Gefährdungslagen eine „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ durch Polizeikräfte erfolgt.

 

Da offenbar zwischenzeitlich versäumt worden ist, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, die dieses ermöglichen, zu schaffen, hat auf Antrag eines Betroffenen das Verwaltungsgericht Hamburg die „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ eines ehemaligen Sicherungsverwahrten für rechtlich nicht zulässig gehalten. Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, jedoch müssen unverzüglich für den Fall, dass es auch in der Rechtsmittelinstanz Bestand haben sollte, Vorkehrungen zur Sicherung der Moorburger Bevölkerung und Einhaltung von Senatszusagen getroffen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich beim Senat und der Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass unverzüglich ausreichende Rechtsgrundlagen für eine „Rund-um-die-Uhr-Bewachung“ ehemaliger Sicherungsverwahrter geschaffen werden, für den Fall, dass diese auch weiterhin als gefährlich eingestuft werden sollten.

 

Ferner möge der Vorsitzende der Bezirksversammlung darauf hinwirken, dass der Senat vorsorglich für den Fall, dass er seine Zusagen gegenüber der Moorburger Bevölkerung nicht einhalten kann, rechtzeitig Alternativmöglichkeiten der Unterbringung außerhalb des Bezirks Harburg prüft und kurzfristig umsetzbar vorbereitet.

 

 

 

Hamburg, am 13.01.2014

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Ernst Hornung

Fraktionsvorsitzender              Dr. Antje Jaeger

 

 

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