Antrag CDU betr. Alte Fischhalle am Kanalplatz
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Die Bezirksversammlung hat bereits 2013 beschlossen, die Alte Fischhalle am Kanalplatz zu erhalten und möglichst das Konzept des Journalisten und Liedermachers Werner Pfeifer umzusetzen, in dem Gebäude eine kulturelle Einrichtung zu schaffen. Leider ist es auf Seiten des LIG dann immer wieder zu Verzögerungen beispielsweise bei der Formulierung einer Ausschreibung gekommen. Die Bezirksversammlung ist dem LIG weitgehend durch einen Beschluss entgegen gekommen, der vorsieht, auf dem Restgrundstück eine wesentlich größere Baumasse zuzulassen, als durch den Bebauungsplan vorgegeben.
Nachdem 2015 endlich eine Ausschreibung erfolgt ist, bei der sich der Bieter Pfeifer konzeptionell und preislich durchgesetzt hat, ist es nunmehr im Rahmen der endgültigen Verhandlungen über einen Kaufvertrag zu erheblichen Differenzen gekommen. Diese haben dazu geführt, dass der LIG das Gebotsverfahren gestoppt hat.
Ohne eine abschließende Bewertung vorzunehmen, drängt sich der Eindruck auf, dass die Finanzbehörde an der Realisierung einer kulturellen Einrichtung an dieser Stelle wenig Interesse hat und darüber hinaus einseitige Vertragsmodalitäten praktisch als Diktat durchsetzen möchte.
Leider haben die bisher angeregten Gespräche des Bezirksamtes mit dem LIG nicht zu einer Förderung der Angelegenheit geführt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber dem Finanzsenator klarzustellen, dass die Bezirksversammlung im Interesse der positiven Entwicklung des Harburger Binnenhafens und der Harburger Bevölkerung an dem Konzept festhält, die alte Fischhalle zu erhalten und eine kulturelle Einrichtung zu schaffen. Dabei ist selbstverständlich, dass auch kulturelle Vereine, die aus öffentlichen Kassen gefördert werden, als Nutzer oder Mieter in Betracht kommen und gewünscht sind.
Die Bezirksversammlung erwartet, dass der LIG unverzüglich die Verhandlungen über einen Vertragsabschluss mit dem Investor, der sich im Gebotsverfahren durchgesetzt hat, wieder aufnimmt und die Absicht erkennen lässt, diese zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass die Entscheidung über einen Vorbescheid hinsichtlich der Bebauung des Restgrundstücks mit erheblich größerer Kompensationsbaumasse selbstverständlich hinfällig ist, wenn das Kulturkonzept Alte Fischhalle nicht umgesetzt werden sollte.
Hamburg, am 11.01.2016
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
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