Antrag AfD-Fraktion II: Radwegebenutzungspflicht prüfen
Letzte Beratung: 02.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 5
Laut Statista sind im März 2024 813.109 Personenkraftwagen in Hamburg zugelassen. Das ist ein Anstieg von 2,3 % gegenüber dem Referenzjahr 2019. Im Jahre 2022 waren im Bezirk Haburg 64.850 Personenkraftfwagen zugelassenen. Das ist ein Anstieg von 5,3 % gegenüber 2019. Die Anzahl der zuglassenen PKW ist im Bezirk Harburg damit weit überproportional in Hamburg gewachsen.
Der Anstieg der zugelassenen PKW ist ein Indikator für die Änderung des Verkehrsaufkommens im Bezirk.
Es sollten deshalb alle Möglichkeiten geprüft werden, um den Kraffahrzeugverkehr im Bezirk möglichst flüssig und störungsfrei gestalten zu können.
Eine Möglichkeit ist, die Verkehrsflächen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder zu trennen, wo es geboten ist. Dazu sollte geprüft werden, wo eine Benutzungspflicht von Radwegen möglich ist und wo sie verfügt werden sollte.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) für Folgendes einzusetzen:
1. Feststellung aller Straßen im Bezirk, in denen ein Radweg vorhanden und die Anordnung einer Benutzungspflicht des Fahrradweges für Radfahrer grundsätzlich möglich ist.
2. Bestimmung aller Straßen im Bezirk, in denen die Einführung einer Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrer einen günstigen Effekt auf den Fluss des Kraftfahrzeugverkehrs hat oder haben könnte.
3. Umsetzung der Benutzungspflicht des Radwegs für Radfahrer entprechend der gemäß Ziffer 2 identifizierten Straßen.
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