Antrag AfD-Fraktion II: 60 Milliarden Euro weg im KTF - Welche Folgen hat das für Harburg?
"Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für den Klima- und Transformationsfonds, die noch geprüft und bewertet werden müssen." So steht es auf der Webseite der Bundesregierung (Stand 19.11.2023).
Konkret hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehene Zusatzverschuldung von
60 Milliarden Euro nicht für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen
darf.
Für 2024 waren KTF-Ausgaben in Höhe von rund 58 Milliarden Euro vorgesehen, wovon 30 Milliarden Euro aus dieser 60 Milliarden Euro Zusatzverschuldung kommen sollten. Rund 19 Milliarden Euro davon waren für die Sanierung und den Neubau von Gebäuden gedacht.
Bundesfinanzminister Lindner (FDP) musste eine Haushaltssperre gemäß § 41 Bundeshaushaltsordnung für den Wirtschaftsplan des KTF erlassen. Etwaige Kreditermächtigungen wurden gelöscht. Das betrifft auch Verpflichtungsermächtigungen, die ab 2024 jetzt nicht mehr belegt werden dürfen.
In den am 8. November 2023 beschlossenen Nachbewilligungen gemäß § 35 LHO (Bürgerschaftsdrs. 22/12922) werden 13,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau für 2023 avisiert. Weitere vier Tranchen sollen 2024 bis 2027 im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms folgen.
Betroffen sind auch Mittel für Investitionen in die Energieeffizienz von Industrie und Gewerbe, Wärmenetze, Wasserstoffwirtschaft, Mikroelektronik und Elektromobilität.
Davon ist auch der Bezirk Harburg betroffen, insbesondere von den Auswirkungen auf den Wohnungsbau.
Sobald die Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf den Hamburger Haushalt absehbar sind, lädt die Bezirksversammlung Hamburg-Harburg sachkundige Behödenvertreter ein, die über die Auswirkungen auf den Bezirk Harburg berichten und zwar
1. für die Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und das Wohnraumförderprogramm in den Stadtentwicklungsausschuss,
2. für die Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe, Wärmenetze, Wasserstoffwirtschaft, und Elektromobilität in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft.