20-1217

Antrag AfD betr. Lärmmessungen in Harburg

Antrag

Sachverhalt

Entsprechend den Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG von Juni 2002 und der Umsetzung in nationales Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) sind gem. §47d BImSchG Lärmschutzpläne aufzustellen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.   Die in den Lärmaktionsplan eingehenden Lärmpegel werden nach einem definierten Verfahren berechnet.

Im Bezirk Harburg wurden in diesem Zusammenhang nur an zwei Stellen, nämlich in der Moorstraße und in der Winsener Straße, tatsächlich Messungen vorgenommen. Die Messungen fanden 2013 und 2015 statt.

In anderen Bereichen des Bezirkes wurde nicht gemessen, auch eine kontinuierliche Messung des Geräusch-Hintergrundpegels wurde nicht durchgeführt. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung Harburg wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für die Prüfung und ggf. anschließende Einrichtung von Lärmmessstellen (z.B.  an der Bremer Straße und der Winsener Straße) einzusetzen.   Über Ergebnisse der Bemühungen und später über die gewonnenen Messwerte ist dem Ausschuss Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz regelmäßig zu berichten.

 

Antrag Ulf Bischoff und AfD-Fraktion


Ulf Bischoff- Fraktionsvorsitzender AfD

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Peter Lorkowski