Anhörung nach § 28 BezVG betr. Betreuung im Rahmen einer Erstversorgung für junge Flüchtlinge im Bezirk Harburg, Cuxhavener Straße 186 - 188
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, auf dem städtischen Grundstück Cuxhavener Straße 186-188 ab voraussichtlich Februar 2015 (je nach Dauer des Genehmigungsverfahren und der Herrichtungsbau-arbeiten) 3 zweigeschossige Modulhäuser zu errichten und dort bis zu 48 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge im Rahmen der Erstversorgung in klei-nen Gruppen zu betreuen. Die drei Modulhäuser sollen auf dem befestigten Grundstücksteil aufgestellt werden, der aktuell noch gewerblich genutzt wird. Der Grundstücksteil mit Baumbestand bleibt baulich ungenutzt. Der erforderliche Lärmschutz zur Bahntrasse und zur Straße wird baulich sichergestellt. Ein Bauvorbescheidsverfahren ist eingeleitet. Nach aktuellem Stand erscheint die Nutzung genehmigungsfähig zu sein.
Die Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im Ju-gendlichenalter nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) rund-um-die-Uhr. Fach-kräfte gem. dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (16 pä-dagogische Fachkräfte, eine Leitungskraft, drei Sprach- und Kulturmittler und eine Hauswirtschaftskraft) betreuen die Minderjährigen, zusätzlich wird eine Nachtaufsicht eingerichtet werden. Die pädagogische Arbeit wird bei Bedarf durch freiberufliche Dolmetscher unterstützt. Die Aufenthaltsdauer eines Min-derjährigen wird erfahrungsgemäß 3-5 Monate betragen, bevor ein Wechsel in eine Hilfe zur Erziehung an einem anderen Ort erfolgt.
Der LEB beabsichtigt an diesem Standort einen längerfristigen Betrieb von 5 Jahren. Hintergrund für diese Maßnahme ist der seit Jahren anhaltend hohe Zugang minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge. In diesem Jahr (Stand 9.10.2014) wurden bereits rd. 794 junge Flüchtlinge aufgenommen und insge-samt rd. 1080 im gesamten Jahr erwartet (Vorjahr: 833 im gesamten Jahr). Es besteht die Einschätzung, dass der Zugang junger Flüchtlinge auch in Zukunft anhält und sogar noch weiter steigt.
Dieses Vorhaben wird der Bezirksversammlung Harburg hiermit im Rahmen der Anhörung nach § 28 BezVG vorgelegt. Die Anhörungsfrist beträgt gem. § 28 BezVG einen Monat
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.