22-1418

Anfrage von Volt an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg betr.: Windenergieflächen in Hamburg Harburg - Stand der Ausweisung, Bürgerbeteiligung, Gesetzesvorhaben und Planung im Bezirk

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Betreff:

Hamburg ist gem. des novellierten Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) verpflichtet, bis spätestens Ende 2027 mindestens 0,5% ihrer Landesfläche als Windenergiegebiete planungsrechtlich auszuweisen. Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe wurde im Jahr 2024 das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Landschaftsprogramms (LaPro) unter der Bezeichnung F02/23 Windenergiegebiete Hamburg eingeleitet. Die Stadt verfolgt das Ziel, über eine sachlich fundierte Standortprüfung, transparente Entscheidungsfindung sowie breite Bürger:innenbeteiligung die Energiewende auf städtischer Ebene aktiv zu gestalten.

Insgesamt wurden 19 Potenzialflächen identifiziert, verteilt über das Hamburger Stadtgebiet darunter mehrere im Bezirk Harburg. Die derzeit bestehende Ausweisung von Windenergieflächen deckt bereits etwa 0,24% der Landesfläche ab; zur Zielerfüllung sind somit weitere raumplanerische Schritte erforderlich. Die besonderen Herausforderungen einer Großstadt wie Hamburg liegen dabei in der Balance zwischen Flächennutzungskonkurrenzen, technischen Restriktionen (z.B. Flugkorridore, Abstandsregelungen), ökologischen Schutzbedarfen und der sozialen Akzeptanz vor Ort.

Parallel dazu plant der Hamburger Senat die Vorlage eines Hamburgischen Bürgerenergiegesetzes, das die finanzielle Beteiligung der Anwohner:innen und lokalen Akteure an Windenergieprojekten rechtlich absichern soll. Dieses Vorhaben bietet Potenzial für eine breitere gesellschaftliche Teilhabe, die Akzeptanzsteigerung von Energieprojekten sowie für die wirtschaftliche Teilhabe der Stadtbevölkerung. Der genaue Stand dieses Gesetzes sowie die konkreten Beteiligungsmodelle (z.B. Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteile, kommunale Beteiligungsfonds) sind bislang nicht öffentlich bekannt.

Im Zuge des Planungsverfahrens wurden im Herbst 2024 erste Beteiligungsformate durchgeführt, darunter eine öffentliche Auftaktveranstaltung sowie ein Online-Beteiligungsportal. Wie die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und aus den Bezirken insbesondere dem Bezirk Harburg ausgewertet und in das Verfahren eingespeist wurden, ist bisher nicht umfassend dokumentiert. Ebenso unklar ist, inwiefern weitere Beteiligungsphasen geplant sind und wie konkret Transparenz und Mitwirkung über die gesamte Laufzeit des Verfahrens gewährleistet werden sollen.

Zudem stellen sich zentrale Fragen zur fachlichen Tiefe der laufenden Prüfungen, etwa mit Blick auf flugsicherungsrechtliche Belange, Immissionsschutz, Artenschutzprüfungen sowie die rechtlichen Verfahren zur Änderung der Planwerke.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:


I. WindenergieFlächenplanung und Stand der Ausweisung

  1. Welche Potenzialflächen für Windenergie wurden im Verfahren FNP/LaPro F02/23 bislang identifiziert? Bitte unter Angabe von Lage, Größe, Status der Flächenprüfung und Bezirkszugehörigkeit.
  2. Welche dieser Flächen befinden sich im Bezirk Harburg? Wir bitten um kartografische Darstellungen.
  3. Welche Flächen wurden im bisherigen Verfahren ausgeschlossen und aus welchen Gründen?
  4. Welche Fristen und Zeitpläne gelten aktuell für die weitere Bearbeitung, Offenlage und Beschlussfassung der Flächenplanungen?

II. Prüfung technischer, ökologischer und luftrechtlicher Rahmenbedingungen

  1. Welche Ergebnisse liegen aus den Prüfungen der Flugkorridore und anderer luftverkehrsrelevanter Belange vor? Welche Flächen sind davon betroffen?
  2. Welche Potenzialflächen wurden hinsichtlich Artenschutz und Immissionsschutz bereits geprüft, und mit welchem Ergebnis?
  3. Wie ist die fachliche Koordination mit weiteren zuständigen Behörden organisiert, z.B. mit der Luftfahrtbehörde oder dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung?

III. Bürgerenergiegesetz und finanzielle Beteiligung

  1. In welchem Stadium befindet sich das angekündigte Hamburgische Bürgerenergiegesetz (z.B. Referentenentwurf, Ressortabstimmung, parlamentarische Beratung)?
  2. Welche konkreten Instrumente zur finanziellen Beteiligung von Bürger:innen und lokalen Akteuren sind Bestandteil des geplanten Gesetzes (z.B. Beteiligungsfonds, Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteile)?
  3. Welche Regelungen zur verpflichtenden oder freiwilligen Beteiligung von Projektträgern (z.B. Windparkbetreibern) sind im Gesetz vorgesehen?
  4. Wie soll das Gesetz in bestehende Planungs- und Genehmigungsverfahren integriert werden? Gibt es eine Übergangsregelung für laufende Vorhaben?

IV. Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Welche Formate der Bürger:innenbeteiligung wurden bisher durchgeführt (z.B. Auftaktveranstaltung, Beteiligungsportal, Online-Konsultationen)?
  2. Wie viele Stellungnahmen gingen während der Beteiligungsphase ein und wie wurden sie in das Verfahren eingespeist?
  3. Welche spezifischen Rückmeldungen oder Anregungen wurden aus dem Bezirk Harburg eingebracht?
  4. Sind weitere Beteiligungsphasen insbesondere in der Fortschreibung oder Genehmigungsphase geplant? Wenn ja, in welcher Form?
  5. Wie wird über den Planungsstand öffentlich informiert? Gibt es regelmäßige Statusberichte, Newsletter oder weitere Informationsangebote?

V. Zielerreichung, Controlling und Risiken

  1. Wie bewertet der Senat den Fortschritt bei der Erreichung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausweisung von 0,5% der Landesfläche bis Ende 2027?
  2. Welche Risiken sieht die Fachbehörde für eine fristgerechte Zielerreichung (z.B. rechtliche Klagen, Verzögerungen, Flächenkonflikte)?
  3. Welche Maßnahmen oder Beschleunigungsoptionen sind im Senat vorgesehen, um Verzögerungen im Verfahren zu begegnen?
  4. Gibt es ein Monitoring- oder Controlling-System, um den Fortschritt und die Qualität der Flächenplanung für Windenergie in Hamburg regelmäßig zu evaluieren?
Lokalisation Beta
Harburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.