Anfrage von Volt an den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg betr.: Windenergieflächen in Hamburg Harburg - Stand der Ausweisung, Bürgerbeteiligung, Gesetzesvorhaben und Planung im Bezirk
Betreff:
Hamburg ist gem. des novellierten Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) verpflichtet, bis spätestens Ende 2027 mindestens 0,5 % ihrer Landesfläche als Windenergiegebiete planungsrechtlich auszuweisen. Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe wurde im Jahr 2024 das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie des Landschaftsprogramms (LaPro) unter der Bezeichnung F02/23 – Windenergiegebiete Hamburg eingeleitet. Die Stadt verfolgt das Ziel, über eine sachlich fundierte Standortprüfung, transparente Entscheidungsfindung sowie breite Bürger:innenbeteiligung die Energiewende auf städtischer Ebene aktiv zu gestalten.
Insgesamt wurden 19 Potenzialflächen identifiziert, verteilt über das Hamburger Stadtgebiet – darunter mehrere im Bezirk Harburg. Die derzeit bestehende Ausweisung von Windenergieflächen deckt bereits etwa 0,24 % der Landesfläche ab; zur Zielerfüllung sind somit weitere raumplanerische Schritte erforderlich. Die besonderen Herausforderungen einer Großstadt wie Hamburg liegen dabei in der Balance zwischen Flächennutzungskonkurrenzen, technischen Restriktionen (z. B. Flugkorridore, Abstandsregelungen), ökologischen Schutzbedarfen und der sozialen Akzeptanz vor Ort.
Parallel dazu plant der Hamburger Senat die Vorlage eines Hamburgischen Bürgerenergiegesetzes, das die finanzielle Beteiligung der Anwohner:innen und lokalen Akteure an Windenergieprojekten rechtlich absichern soll. Dieses Vorhaben bietet Potenzial für eine breitere gesellschaftliche Teilhabe, die Akzeptanzsteigerung von Energieprojekten sowie für die wirtschaftliche Teilhabe der Stadtbevölkerung. Der genaue Stand dieses Gesetzes sowie die konkreten Beteiligungsmodelle (z. B. Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteile, kommunale Beteiligungsfonds) sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Im Zuge des Planungsverfahrens wurden im Herbst 2024 erste Beteiligungsformate durchgeführt, darunter eine öffentliche Auftaktveranstaltung sowie ein Online-Beteiligungsportal. Wie die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und aus den Bezirken – insbesondere dem Bezirk Harburg – ausgewertet und in das Verfahren eingespeist wurden, ist bisher nicht umfassend dokumentiert. Ebenso unklar ist, inwiefern weitere Beteiligungsphasen geplant sind und wie konkret Transparenz und Mitwirkung über die gesamte Laufzeit des Verfahrens gewährleistet werden sollen.
Zudem stellen sich zentrale Fragen zur fachlichen Tiefe der laufenden Prüfungen, etwa mit Blick auf flugsicherungsrechtliche Belange, Immissionsschutz, Artenschutzprüfungen sowie die rechtlichen Verfahren zur Änderung der Planwerke.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:
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