20-0528

Anfrage SPD betr. Wohnungsbau in Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abg. Jürgen Heimath, Frank Richter (SPD) und Fraktion

 

Weil in den vergangenen Jahren in Hamburg strukturell zu wenige Wohnungen gebaut worden sind, wurde im Juli 2011 zwischen dem Senat und den Bezirken der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau geschlossen. Beide Partner strebten an, die Zahl der neu gebauten Wohnungen so zügig wie möglich auf 6.000 Wohnungen pro Jahr zu steigern und in Projekten mit Mietwohnungsneubau einen Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zu erreichen.

 

Es sollten insbesondere diejenigen Wohnungen gebaut werden, die dringend benötigt und nachgefragt wurden, wie z.B. solche in innerstädtischen Lagen mit guter Verkehrsanbindung und auch preiswerte Wohnungen.

Der Senat hatte zum damaligen Zeitpunkt durch die Ausweitung der öffentlichen Förderung auf 2.000 Wohnungen pro Jahr die Rahmenbedingungen für diesen Wohnungsneubau verbessert.

 

Mit dem Wohnungsbauunternehmen SAGA GWG wurde zudem eine Steigerung der Neubauzahlen auf 1.000 Wohnungen pro Jahr vereinbart. Der Senat wollte zugleich geeignete, städtische Flächen bereitstellen und in einem „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ verbindliche Absprachen mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft treffen.

 

Den Bezirken oblag die Schaffung von verbindlichem Planrecht. Weiterhin waren und sind sie verantwortlich für die Durchführung von zügigen, transparenten und verlässlichen Genehmigungsverfahren. Mit dem Bezirk Harburg wurde als Ziel vereinbart per anno 700 Wohnungen im Schnitt zu genehmigen.

 

 

Die zuständige Fachbehörde wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viele Wohngebäude, Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es im Bezirk Harburg?

Bitte nach Stadt-/Ortsteilen differenzieren.

  1. r wie viele Wohneinheiten wurden im Bezirk Harburg in den Jahren 2011 bis 2014  Baugenehmigungen erteilt? (Bitte nach Jahren getrennt)
  2. Wie viele davon wurden jeweils bisher fertiggestellt bzw. befinden sich im Bau?
  3. Wie viele Wohnungen unterlagen 1990, 1995, 2000, 2005 und 2010  beziehungsweise unterliegen aktuell einer Sozialbindung?
  4. Wie wird sich dieser gebundene Wohnungsbestand bei Zugrundelegung der zukünftig auslaufenden Bindungen bis zu den Jahren 2020 und 2025 entwickeln?

Bitte getrennt nach Stadt-/Ortsteilen darstellen.

 

 

 

Jürgen Heimath

SPD - Fraktionsvorsitzender

 

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