19-1727

Anfrage SPD betr. Verkehrssituation Scheideholzweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit Jahren besteht auf der Straße Scheideholzweg eine Beschränkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von Tempo 30 km/h. Diese resultiert aus der Tatsache, dass sich diese Straße in einem Wohngebiet befindet und als offizieller Schulweg für die Katholische Schule Neugraben ausgewiesen ist.

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

 

  1.   Wann hat die zuständige Behörde jeweils Messungen der Geschwindigkeit in  

  der Straße Scheideholzweg seit Januar 2010 vorgenommen?

 

  1.   An welchen Standorten wurde gemessen und wie viele Fahrzeuge haben den

  jeweiligen Messstandort passiert?

 

  1.   In wie vielen Fällen wurde eine überhöhte Geschwindigkeit gemessen?

 

  1.   In wie vielen Fällen wurde die zulässige Geschwindigkeit um
  • bis 10 km/h
  • bis 20 km/h
  • bis 30 km/h
  • bis 40 km/h
  • über 40 km/h

  überschritten?

 

  1.   Wie viele Unfälle haben sich im Scheideholzweg seit Januar 2010,  

  aufgeschlüsselt nach den Monaten, ereignet?

 

  1.   An wie vielen dieser Unfälle waren Radfahrer beteiligt?

 

  1.   Wie viele dieser Unfälle waren jeweils auf überhöhte Geschwindigkeit von  

  Kraftfahrzeugführern zurückzuführen?

 

  1.   Sind Schwerpunkte bekannt, an denen eine größere Anzahl von Fußgängern,

  insbesondere auch Kindern, regelmäßig den Scheideholzweg queren?

     9.1. Wenn ja, an welchen Stellen?

 

 

             

Arend Wiese, Holger Böhm, Dieter Lipski, Manfred Schulz und Fraktion