19-2013

Anfrage SPD betr. Parkende Autos auf der Fahrbahn im Milchgrund

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Auf der Straße Milchgrund ist es in Fahrtrichtung B 73 zwischen Grumbrechtstraße und Hermesweg erlaubt, auf der Fahrbahn zu parken. Dadurch wird die zweispurige Straße auf eine Fahrbahn eingeschränkt.

In der Vergangenheit konnte mehrfach beobachtet werden und wurde auch von Anwohnern bemerkt, dass es insbesondere zu verkehrsstarken Zeiten zu teilweise bedrohlichen Verkehrssituationen gekommen ist.

So nutzen nahezu regelmäßig Fahrzeuge in Richtung Heimfelder Straße fahrend den Geh- und Radweg, um entgegenkommenden Fahrzeugen auszuweichen. Lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer!

Auch ist zu beobachten, dass PKWs beim Überholen der parkenden Fahrzeuge stellenweise stark beschleunigen, um schnell an dem Straßenhindernis vorbeizukommen und im Idealfall noch die grüne Ampel zu erreichen. Fußgänger, die den Versuch unternehmen, den Milchgrund zwischen den parkenden Autos zu überqueren, werden dadurch leicht übersehen.

 

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Wann wurde das Parken auf der Straße in dem beschriebenen Abschnitt erlaubt?

 

  1. Warum ist dies hier erlaubt?

 

  1. Gab es seit Einführung dieser Parkregelung Unfälle in dem Straßenabschnitt des

             Milchgrundes zwischen Grumbrechtstraße und B 73?

3.1.      Wenn ja wie viele und welcher Art? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

 

  1. Welche Einstufung/Klassifikation weist der Milchgrund auf? (Ist im Straßenplan als gelbe Straße dargestellt.)

 

  1. Auf welchen anderen Straßen im Bezirk Harburg, die mit dem Milchgrund vergleichbar sind, gibt es eine solche Regelung?

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen Straßen erfüllen, um das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben?

 

 

 

 

Dagmar Overbeck, Michael Dose, Claudia Loss und Fraktion