Anfrage SPD betr. Naturcent
Der Senat hat Ende 2016 mit dem Naturcent eine bundesweit einmalige Regelung beschlossen, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Bei vielen Grün- und Brachflächen gibt eine finanzielle Zuführung im Haushalt zugunsten des Umweltbereichs, die sich an der Höhe der zusätzlichen Grundsteuer nach Bebauung bemisst. Die Einnahmen fließen aufwachsend und dauerhaft in die Pflege von Parks und Naturschutzgebieten. Ziel ist es, trotz des Wachstums der Stadt die Grün- und Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern.
Die Regelung sieht vor, dass für einen Großteil der neuen Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg ein Finanzausgleich wirkt. Dieser wird angelehnt an die zusätzlichen Einnahmen aus der Grundsteuer, die aus der Neuerschließung von Flächen entstehen. Dabei gilt: Je dichter die Bebauung und je größer die Versiegelung, desto höher die Summe. Die Einnahmen fließen in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016.
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung für die jeweiligen Jahre seit Einführung:
1. Welche Mittel sind im Sondervermögen jeweils eingenommen worden?
2. Welche dieser Mittel waren aus Bauvorhaben im Bezirk Harburg begründet?
3. Welche Mittel sind jeweils je Bezirk ausgeschüttet worden?
4. Welche einzelnen Vorhaben im Bezirk Harburg wurden und werden durch Mittel des Sondervermögens in welcher Höhe unterstützt?
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