Anfrage SPD betr. Nachfragen zur Antwort Prüfungen nach Assistenzhundeverordnung Drs. 22-0859.01
Mit Antwort zur o.g. Anfrage nimmt die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration u.a. Stellung:
Zu 1: "Sofern die Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen hat, sind außerdem ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung nach Anlage 4 AHundV und die Prüfung nach Anlage 6 AHundV vorzulegen."
Aktuell kann die Zertifizierung Bau keine Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach AHundV anbieten
Der Prüfung vorgeschaltet ist die Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer nach AHundV zertifizierten Ausbildungsstätte. Derzeit gibt es keine akkreditierte fachliche Stelle, die Ausbildungsstätten zertifiziert und somit auch keine zertifizierten Ausbildungsstätten. Ohne Ausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in einer zertifizierten Ausbildungsstätte können diese seitens der Zertifizierung Bau nicht geprüft werden. (https://www.zert-bau.de/pruefung-der-mensch-assistenzhund-gemeinschaft-mag-nach-assistenzhundeverordnung-ahundv/ Stand 25.08.2025)
Hierzu bitten wir ergänzend um Beantwortung:
1. Welche Ausbildungsstätten in Hamburg und Umgebung werden im Sinne der AHundV vom Versorgungsamt (ggfs. auch ohne Akkreditierung) akzeptiert?
Zu 2: "In Hamburg wird als Prüfer bzw. Prüferin anerkannt: Dogs with Jobs e. V. c/o Sina Rademacher https://dogs-with-jobs.de/kontakt-2"
Die letzten beiden Termine, an denen Dogs with Jobs e. V. Püfungen anbieten konnte waren am 8. März 2024 in Hamburg und am 15. März 2024 in Bremen. Die Fragesteller stehen im direkten Austausch mit dem Verein, der mangels entsprechender Akkreditierung seitdem keine Prüfungen mehr durchführt.
Hierzu bitten wir ergänzend um Beantwortung:
2. Werden Prüfungen von Dogs with Jobs e. V. weiterhin vom Versorgungsamt anerkannt, auch wenn die Akkreditierung nach AHundV noch nicht erfolgt ist?
3. Welche weiteren anerkannten Prüfer:innen gibt es in Hamburg und Umgebung, deren Prüfungen vom Versorgungsamt akzeptiert werden?
Zu 3: "Bis die Gesetzesänderung durch den Bund verabschiedet ist, ist übergangsweise eine Zertifizierung von Assistenzhunden möglich, deren Ausbildung [sic!] Ausbildungsstätten abgeschlossen wurde, die die Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen."
4. Wie und durch wen wird geprüft, welche Ausbildungsstätten die Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen?
5. Welche Ausbildungsstätten in Hamburg und Umgebung erfüllen nach Kenntnis des Versorgungsamts diese Voraussetzung?
Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung:
6. Für wie viele bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befanden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft wurden, sind seit dem Jahr 2023 Anerkennungen beantragt worden und bei wie vielen wurde diese auch erteilt bzw. nicht erteilt bzw. der Antrag ggfs. zurückgezogen? Bitte angeben bis zum Stichtag 30. Juni 2024, ab dem Stichtag 01.07.2024 unter Angabe jeweils der Gesamtzahl in Hamburg und im Bezirk Harburg und dem Hinweis, nach welchen Regelungen (Verfahrensweise vor AHundV, Übergangsregelung nach AHundV, Verfahrensweise nach Beendigung der Übergangsregelung nach AHundV, ...) die Antragstellung/Anerkennung erfolgte.
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